Was passiert, wenn Fußball-Spiele abgebrochen werden?

von Redaktion

HINTERGRUND

In den Fußball-Regeln des DFB heißt es zum Spielabbruch, dieser solle „nur erfolgen, nachdem alle zumutbaren Mittel, das Spiel fortzusetzen, erschöpft sind“. Dann gilt Folgendes:

Fall 1: „Wird ein Bundesspiel ohne Verschulden beider Teams vorzeitig abgebrochen, so ist es an demselben Ort zu wiederholen.“

Beispiel: Im April 2008 wurde die Bundesliga-Partie zwischen Nürnberg und Wolfsburg wegen zu starken Regenschauers abgebrochen. Eine Wiederholung erfolgte wenige Tage später in Nürnberg.

Fall 2: „Trifft eine Mannschaft oder ihren Verein oder beide Vereine ein Verschulden an dem Spielabbruch, ist das Spiel dem oder den Schuldigen mit 0:2 Toren für verloren, dem Unschuldigen mit 2:0 Toren für gewonnen zu werten.“

Beispiel: Dieser Fall ist jüngst im Nachwuchsfußball eingetreten, als eine B-Jugend von Hertha BSC geschlossen das Feld verließ, nachdem sie eine rassistische Beleidigung von einem ihrer Spieler beklagten. Das Spiel wurde gegen die Hauptstädter gewertet. Markant: Laut der Rechtsordnung kann es demnach auch zwei Verlierer geben, wenn beide am Spielabbruch schuld sind.

Fall 3: „Hat der Unschuldige im Zeitpunkt des Abbruchs ein günstigeres Ergebnis erzielt, so wird dieses Ergebnis gewertet.“

Beispiel: Dies wäre eingetreten, wenn beispielsweise Verfehlungen von Hoffenheim-Fans zu einem Spielabbruch geführt hätten. Die Partie wäre nicht mit 2:0, sondern mit 6:0 für Bayern gewertet worden.

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