Corona nützt den Angeklagten

von Redaktion

Sommermärchen-Prozess vor dem Aus – Ende April verjährt die Angelegenheit

Frankfurt/Bellinzona – Ein Angeklagter in Corona-Quarantäne, zwei weitere Beschuldigte mit ärztlichen Attesten zu Hause und Notstand im Tessin – der Sommermärchen-Prozess um dubiose Millionenzahlungen vor der Fußball-WM 2006 steht vor dem Aus. Die Verhandlung vor dem Schweizer Bundesstrafgericht in Bellinzona ist seit Donnerstagabend unterbrochen. Wann es weitergehen soll, ist so unklar wie die Frage, ob das Verfahren überhaupt noch zum Abschluss kommt.

Denn am 27. April verjährt die Angelegenheit, wenn kein erstinstanzliches Urteil vorliegt. Und dies wird immer wahrscheinlicher, weil das Coronavirus nun auch das Tessin und damit den prestigeträchtigen Fall vorerst zum Erliegen bringt. Der frühere DFB-Präsident Wolfgang Niersbach, einer der vier Angeklagten, begab sich am Donnerstag in selbstverordnete Quarantäne, weil es am Gymnasium seines Stiefsohns einen Verdachtsfall einer Infektion gegeben hatte.

Bereits dem Prozessauftakt am Montag war der 69-Jährige mit Verweis auf die Ansteckungsgefahr nahe der norditalienischen Grenze ferngeblieben. Dies wollte die vorsitzende Richterin aber nicht gelten lassen, also erschien Niersbach „gegen den eindringlichen Rat“ seines Arztes am Mittwoch vor Gericht. Er wolle vor Ort die Gelegenheit haben, „die gegen mich erhobenen Vorwürfe mit allem Nachdruck zurückzuweisen, weil sie völlig haltlos sind“, teilte Niersbach mit. Daraus wird nun aber erst mal nichts.

Schon seit Mittwochabend herrscht im Tessin der Corona-Notstand, Veranstaltungen mit über 50 Personen wurden von der Kantonsregierung bis zum 29. März untersagt. Menschen, die über 65 Jahre alt sind, wird empfohlen, nicht mehr an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen. Alle vier Angeklagten – neben dem 69-jährigen Niersbach sind dies die Ex-Funktionäre Theo Zwanziger (74), Horst R. Schmidt (78) und Urs Linsi (Schweiz/70) – gehören zu dieser Risikogruppe. Dem Quartett wird vorgeworfen, über den eigentlichen Zweck einer Zahlung aus dem Jahr 2005 in Höhe von 6,7 Millionen Euro vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) an den Weltverband FIFA getäuscht zu haben.

Die neuesten Entwicklungen passen aber ins Bild eines merkwürdig verlaufenden Prozesses, der angesichts der drohenden Verjährung auf den letzten Drücker durchgezogen werden soll, aber gar nicht richtig ins Laufen kommt. Schon vor dem Unterbruch war das Gericht arg in Verzug geraten. Die eigentlich für Donnerstag und Freitag angesetzten Zeugenbefragungen per Videoschaltung des früheren OK-Bosses Franz Beckenbauer, der eigentlichen Schlüsselfigur in dem Skandal, sowie des ehemaligen FIFA-Präsidenten Joseph S. Blatter und der deutschen Fußball-Ikone Günter Netzer wurden auf unbestimmte Zeit verschoben.

Stattdessen muss sich das Gericht neben der Corona-Thematik erst einmal mit zahlreichen Anträgen der Beschuldigten herumschlagen – und vor allem weiter mit der Frage nach der Reise- und Verhandlungsfähigkeit der abwesenden Zwanziger und Schmidt, welche den Prozess seit Beginn schon verlangsamt. Sowohl der frühere DFB-Präsident Zwanziger als auch der ehemalige DFB-Generalsekretär und -Schatzmeister Schmidt hatten ihr Fehlen mit ärztlichen Attesten untermauert. Richterin Sylvia Frei reichte dies nicht aus, deshalb bestellte sie einen Sachverständigen ein. Dessen finale Einschätzung steht noch aus.  sid

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