München – Stephan Osnabrügge ist Schatzmeister des Deutschen Fußball-Bundes (DFB). Seine Stunde schlägt immer auf den Verbandstagen, berichten kann er – trotz der Nachwehen aus der Sommermärchen-2006-Affäre und damit verbundenen vorläufigen Steuernachzahlungen – von einem gut bestellten Haus. Wenn Osnabrügge Klage führt, ist das ungewöhnlich. Nun aber tut er es. Er macht sich zum Anwalt des Bereichs im deutschen Fußball, der nicht oberste Profispitze ist: 3. Liga, die Regionalligen, die Frauen-Bundesliga. Sie alle hätten zu leiden, weil die Verwaltungsberufsgenossenschaft ihre Beiträge erhöhen wird. Fällig werden sie zum 15. Mai. Ausgerechnet jetzt – mitten in der Corona-Krise, die allen zusetzt.
Osnabrügges Beispiel: die 3. Liga. Mit einer gemeinschaftlichen Last von 11,75 Millionen Euro sei gerechnet worden für die 20 Clubs, nach Hebung des Beitragsfußes fällt die Rechnung höher aus: 13 Millionen. Aus Vereinen höre er vermehrt den Satz: „Dann geht bei uns das Licht aus.“
Die 3. Liga im Fußball kann man von der Größenordnung in etwa vergleichen mit den deutschen Spitzenligen im Eishockey, Basketball, Handball, Volleyball. Auch sie, die derzeit nicht spielen und nichts einnehmen können und die nicht wissen, wann sich das wieder ändert, sind betroffen. Im Eishockey, das auf seine beste Jahreszeit, die Playoffs, verzichten musste, wird mit einer Zusatzlast im sechsstelligen Bereich gerechnet. Verwaltungsberufsgenossenschaft, die VBG – Reizwort und Reizkürzel für den Sport in diesen Tagen.
Und mal wieder der Zeitpunkt, zu dem die VBG erklären muss, was sie tut und warum sie für den Sport zuständig ist. Man vertrete 1,2 Millionen Arbeitnehmer, heißt es aus der Zentrale in Hamburg, und ja, der Sport sei ihr angegliedert. Die Mischung ist halt bunt: Architekturbüros, Ballettschulen, Fitnessstudios. Jedes Unternehmen muss seine Arbeitnehmer zu dieser gesetzlichen Unfallversicherung anmelden. Ein Merksatz der Berufsgenossenschaften lautet, man sei „die kleine Schwester der Krankenkasse“. Die bezahlt für die Behandlung bei Grippe, die Berufsgenossenschaft beim Arbeits- oder Wegeunfall. Was der Sport zu zahlen hat, wird durch Einstufung in Gefahrenklassen ermittelt. Die einzelnen Sportarten unterscheiden sich in ihrer Gefährlichkeit gar nicht so sehr voneinander (die VBG erstellt auf Basis der ihr gemeldeten Verletzungen einen jährlichen, sehr detaillierten und sogar lesenswerten Sportreport) – aber sie sind mit höheren Risiken verbunden als die meisten anderen Tätigkeiten.
Die VBG schreibt: „Während sich in Deutschland über alle Branchen durchschnittlich etwa ein Arbeitsunfall pro Arbeitsleben ereignet, können es im bezahlten Sport mehr als zwei Unfälle pro Jahr sein. Mit dem Gefahrtarif wird das aktuelle Risiko dargestellt, d. h. die Vereine zahlen für das Risiko, das die Sportler aktuell haben. Gemessen wird dieses Risiko aus dem Verhältnis aktueller Leistungen zu den beitragspflichtigen Entgelten. Auf dieser Basis wird für alle in der VBG vertretenen Branchen, so auch im bezahlten Sport, die Gefahrklasse berechnet und überprüft.“ Zum ersten Mal seit zehn Jahren steige der Beitragsfuß.
Ob dieser Anstieg auf die Aktivitäten von „Alpha Sports“ zurückzuführen ist, darüber will die VBG nicht reden. Die Agentur in Berlin ist nicht bei allen VBG-Niederlassungen sonderlich beliebt. Gründer und Chef von Alpha ist Ernst Köpf junior, einer der besten deutschen Eishockeyspieler in den 90er-Jahren. Sein Modell: Er finanziert Prozesse von Sportlern gegen die VBG. Nicht jede Verletzungsursache ist eindeutig, manche Auseinandersetzungen ziehen sich über Jahre. Köpfs Alpha vertritt quasi den gesamten deutschen Berufssport – er hat 10 000 Kunden, seine Räumlichkeiten am Berliner Kudamm sind voller Trikots und Dankesschreiben. Das System der Berufsgenossenschaften hält er aber für sehr gut. Es sichert Sportler ab. Ab der siebten Woche eines Ausfalls muss nicht mehr der Arbeitgeber zahlen, sondern die BG. Der Höchstsatz sind 8000 Euro pro Monat – unabhängig von weiteren privaten Versicherungen.
DFB-Schatzmeister Osnabrügge sieht die BGs als „bundesunmittelbare Körperschaft des Rechts und Teil des Staates“. Und der Staat müsse nun eben denen, die durch die Corona-Krise angeschlagen sind, entgegenkommen.
Freilich sind die Berufsgenossenschaften selbstverwaltet, und in den Gremien sitzen auch Vertreter des Sports. Gleichwohl hat die VBG Zahlungserleichterungen wegen der Pandemie verkündet. Bis zum 15. Mai 2020, dem Tag, an dem die Beiträge für 2019 fällig werden, genügt eine Abschlagszahlung, danach ist Ratenzahlung bis 15. Dezember möglich.