Bellinzona – Nach jahrelang schleppenden Ermittlungen wird der Sommermärchen-Prozesses in der Schweiz ohne ein Urteil zu Ende gehen. Das Verfahren vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona bleibt wegen der Corona-Krise bis mindestens zum kommenden Montag ausgesetzt und steht wegen der an diesem Tag in Kraft tretenden Verjährung vor dem Aus. „Wenn es bei der Verjährung am 27. April bleibt, werde ich bei der bekannten Sachlage um einen Freispruch gebracht“, hatte der ehemalige DFB-Präsident Theo Zwanziger zum wahrscheinlichen Prozess-Ende gesagt.
Zwanziger musste sich wie sein Amtsnachfolger Wolfgang Niersbach, der frühere DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt und Ex-FIFA-Generalsekretär Urs Linsi aus der Schweiz wegen Betrugsvorwürfen vor Gericht verantworten.
Das Verfahren ist wegen der Coronavirus-Pandemie bereits seit Mitte März ausgesetzt. Eine Verlängerung der Verjährungsfrist wäre schwer zu vermitteln, da die Bundesanwaltschaft durch ihre langwierigen Ermittlungen selbst für unnötigen Termindruck gesorgt hatte. Der renommierte Schweizer Strafrechtler Mark Pieth hatte der Behörde sogar „Schlamperei“ vorgeworfen. Erst am 9. März – sieben Wochen vor der Verjährung der 15 Jahre zurückliegenden Vorgänge – hatte der Prozess begonnen.
Im Kern geht es um eine Überweisung des DFB im April 2005 in Höhe von 6,7 Millionen Euro über die FIFA an den inzwischen gestorbenen Unternehmer Robert Louis-Dreyfus. 2002 hatte der damalige WM-Organisationschef Franz Beckenbauer ein Darlehen von Louis-Dreyfus in gleicher Höhe erhalten, das letztendlich auf Konten des damaligen FIFA-Finanzchefs Mohamed bin Hammam verschwand. Wofür, ist immer noch unklar. dpa