München – Der FC Bayern möchte bekanntlich gerne mit Manuel Neuer (34), David Alaba (27) und Thiago (29) die im Sommer 2021 auslaufenden Verträge verlängern. Obwohl die Spieler noch nicht unterschrieben haben, ist ihre vertragliche Situation klar, wie Vorstandsboss Karl-Heinz Rummenigge der „Sport Bild“ sagte: „Wir haben den Spielern sehr seriöse und faire Vertragsangebote ohne Corona-Discount auf den Tisch gelegt. Es liegt nun an den Spielern, sie anzunehmen.“ Der Wunsch des Vereins ist da.
Undurchsichtig ist wegen der Corona-Pandemie aus Bayern-Sicht hingegen die Vertragssituation bei den Leihspielern Philippe Coutinho (27), Ivan Perisic (31) und Alvaro Odriozola (24). Ihre zeitlich befristeten Arbeitspapiere mit dem Rekordmeister laufen eigentlich am 30. Juni aus – also bereits in anderthalb Monaten. So lange werden sie von den Münchnern bezahlt und versichert. Problem: Sollte sich der FC Bayern im DFB-Pokal-Halbfinale am 9. oder 10. Juni gegen Eintracht Frankfurt durchsetzen und das Endspiel am 4. Juli bestreiten, wäre das Trio eigentlich gar nicht mehr bei ihm angestellt. Gleiches gilt für den Fall einer Champions-League-Fortsetzung. Also: Was tun?
Bisher gibt es noch keine einheitliche Regelung, wie mit auslaufenden Spielerverträgen verfahren wird, wenn die Spielzeit über die Vertragsfrist hinaus verläuft. Heißt: Bei einem späteren Saisonende müssten Sondervereinbarungen zwischen den betroffenen Parteien getroffen werden. In den DFB-Bestimmungen für Vertragsspieler heißt es nach einer Corona-Anpassung nun sinngemäß: Betroffene Vereine können bei Spielern mit auslaufenden Verträgen Vereinbarungen treffen, dass sie nach dem 30. Juni noch dem derzeitigen Club zur Verfügung stünden. In der Praxis müsste der jeweilige Verein also auf jeden einzelnen Spieler zugehen und ihn darum bitten, seinen Arbeitsvertrag bis zum Tag X zu verlängern.
Im Falle der drei Bayern-Leihgaben müsste das auch mit den „Besitzer“-Vereinen abgestimmt werden. Eine juristische Mammut-Aufgabe, die mit viel Bürokratie verbunden ist. Außerdem sind in vielen Verträgen Klauseln verankert, die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt gezogen werden müssten. Verlängern sich diese im Falle einer Saison-Streckung auch automatisch?
So müsste der FC Bayern bei Coutinho die ursprünglich verankerte 120-Millionen-Kaufklausel bis Ende Mai gezogen haben, um den Brasilianer dauerhaft zu verpflichten. Haben die Bayern nun etwas länger Bedenkzeit, was einen Coutinho-Kauf angeht? Oder bleibt es bei der im Vertrag festgeschrieben Deadline? In jedem Fall wartet auf Bayern-Jurist und -Direktor Michael Gerlinger viel Arbeit. MANUEL BONKE