Alle ab ins Netz?

von Redaktion

VON GÜNTER KLEIN

München – Bayer 04 Leverkusen hat seine Jahreshauptversammlung 2020 schon hinter sich. Sie fand am 30. Juni statt, mitten im Corona-Sommer, und war eigentlich wie immer. Von 3500 wahlberechtigten Vereinsmitgliedern kommt eh immer nur ein kleiner Teil, zwischen 120 und 150 sind es in Leverkusen. Für sie galt, dass sie einem Einbahnstraßensystem mit Ein- und Ausgang folgen, Mund-Nasenschutz tragen mussten und die Stühle nicht zusammenschieben durften. Die Versammlungsleitung bemühte sich dann noch, die Sache schnell über die Bühne zu bringen. Das Modell Präsenzveranstaltung.

Bei Hertha BSC wurde im Mai getagt, als der Corona-Stillstand noch schwerer auf dem Land lastete. Die Berliner gingen den anderen Weg, sie hielten ihre Mitgliederversammlung online ab. Man engagierte einen externen Dienstleister für die technische Abwicklung. Und: Es lief problemlos. Auch wenn es bisweilen umständlich war. „Unsere Mitglieder hatten zum einen im Vorfeld die Möglichkeit, Fragen per Mail oder Brief einzureichen, zum anderen über eine Chat-Funktion auch während der Veranstaltung die Gelegenheit, Fragen zu stellen“, berichtet Hertha-Sprecher Marcus Jung.“ 200 Fragen gingen während der Tagung ein – zu viele jedoch, um sie live zu beantworten. Dies geschah dann erst im Nachgang.

Jahreshauptversammlung so wie man es gewohnt ist, die Mitglieder, die kommen wollen, in einem Saal, einer Halle, vorne eine Bühne mit dem Vorstand, bei den Abstimmungen die Wahlkarten nach oben – oder über einen Livestream mit der Möglichkeit, sich einzuschalten, mitzureden, abzustimmen? Vor dieser Frage stehen die Sportclubs in diesem Jahr. Vor allem die Fußball-Bundesligisten. Denn mit ihrer Größe stoßen sie eher an die Grenze der Machbarkeit eines realen Treffens unter Hygiene-Auflagen als ein Dorfverein. Könnte man diesen Herbst – vor dem Hintergrund wieder steigender Infektionszahlen – guten Gewissens ein paar tausend Leute zusammentrommeln? In einem geschlossenen Raum noch dazu?

Schon am 27. März gab es eine Gesetzesänderung, die helfen soll, dass Vereine während der Corona-Krise im Sinne des Vereinsrechts handlungsfähig bleiben. Bis zum 31. Dezember 2020 – und angedacht ist eine Verlängerung bis Ende 2021 – sollen die Clubs „auch ohne statuarische Grundlage und ohne Allzustimmung der Mitglieder eine virtuelle Mitgliederversammlung abhalten können“, so fasst es Dr. Rafael Hörmann von der Münchner Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzlei Campbell/Hörmann zusammen. Denn auch die Risiken der Pandemie „führen zu keiner Aussetzung der Einberufungspflicht“.

Unsere Zeitung hat 17 Bundesligisten (Leipzig nicht, denn dort gibt es nur 17 stimmberechtigte Mitglieder) angeschrieben und um Mitteilung ihrer Planungen für 2020 und ihrer Haltung zu Online-Versammlungen gebeten. Denn klar ist: In Zeiten, in denen die Menschen im Homeoffice arbeiten, die Digitalisierung flott voranschreitet und Videokonferenzen die Geschäftsreise ersetzen, kann die virtuell durchgeführte Versammlung zum Grundsatzthema werden.

13 Clubs haben geantwortet – und was allen gemeinsam ist: Sie haben noch keine Pläne, wie sie in diesem Jahr, das keine vier Monate mehr hat, agieren werden. Bevorzugen würden sie mehrheitlich die Präsenzveranstaltung, doch sie haben keinen Termin ins Auge gefasst, sie warten die Infektionslage ab.

Klare Ansagen gibt es aus Mainz und Mönchengladbach. „Wir wollen Nähe und Anfassbarkeit leben“, so Markus Aretz von der Borussia, „wir verstehen uns als Familien- und Mitgliederverein“. Die virtuelle Versammlung als Zukunftsoption? „Eher nein.“ Da fehle die Lebendigkeit eines echten Treffens. Tobias Sparwasser vom FSV Mainz 05 verweist auf die spezielle „regional geprägte Struktur“ seines Vereins. Die Mitglieder (12 300) stammen aus der Umgebung. Im Schnitt kommen 750, mehr als 1300 waren es nie – da muss man sich nicht in den virtuellen Raum begeben.

Man verspürt Unsicherheit, ob Videomeetings reibungslos zu stemmen wären – oder ob man nicht auf rechtlich unsicheres Terrain gelangen könnte, wenn die Verbindung zusammenbricht und nicht jeder, der was sagen will, das auch sagen kann. Doch Dr. Rafael Hörmann beruhigt: Eine „Beschlussmängelklage“ könne nicht auf etwaige technische Störungen gestützt werden. „Es sei denn, dem Verein ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen.“ Die Beweislast läge beim Mitglied. Auf alle Fälle sollte das technische Tool (die bekanntesten: Zoom. Microsoft Teams, POLYAS) hinreichend getestet werden.

Eine Möglichkeit, technischen Unwägbarkeiten auszuweichen, wäre die „Beschlussfassung im Umlaufverfahren“, so Hörmann. Per Brief, per Mail. Allerdings: „Das Gesetz verlangt für die Wirksamkeit eines solchen Umlaufbeschlusses, dass mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimme in Textform abgegeben haben. Diese Voraussetzung dürfte vor allem größere Vereine abschrecken, da mit einer solch großen Beteiligung regelmäßig wohl nicht zu rechnen sein wird.“

Tatsächlich ist das ein wunder Punkt bei den Fußball-Bundesligisten. An Mitgestaltung der Vereinspolitik ist nur ein kleiner Teil der Mitgliedschaft interessiert. Manchen ist auch der Weg an einem Wochentagsabend zu weit. Zahlen aus unserer Erhebung. Freiburg: 21 000 Stimmberechtigte – Beteiligung 600 bis 800. Union Berlin: Höchstbesuch waren bislang 2229 (bei 31 731 Mitgliedern, die über 18 sind und wählen dürfen). Mönchengladbach: 1900 im Schnitt – von 71 400. Frankfurt: maximal 1200 von 59 000. Wenn die Satzung des Vereins kein Quorum vorschreibt, ist theoretisch ein einziges erschienenes Mitglied berechtigt, Beschlüsse zu fassen.

Doch könnte die Möglichkeit, online an einer Jahreshauptversammlung teilzunehmen, die Vereine demokratisieren, ein breiteres und tragfähigeres Meinungsbild schaffen? Die Vision wäre: Der FC Bayern München (260 000 stimmberechtigte Mitglieder) öffnet so die Türen für alle, die ihren Beitrag entrichten. Teilnahmerekord sind 7152 Mitglieder (2016), es gab jedoch auch schon Versammlungen mit nur 1500. Also ein geringer Anteil.

Der FC Bayern würde alles gerne noch so familiär lassen, wie es ist, aber teilt mit: „Wir beschäftigen uns mit der möglichen Durchführung einer virtuellen Jahreshauptversammlung. Hier würden wir unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten und unserer großen Mitgliederzahl selbstverständlich versuchen, alle vereinsrechtlichen Anforderungen zur Durchführung einer Mitgliederversammlung bestmöglich zu erfüllen.“

Bei Hertha erhielt im Mai jedes Mitglied (28 700 sind stimmberechtigt) personifizierte Zugangsdaten für den Stream. Und obwohl die Versammlung nur ein paar Mausklicks entfernt war, wurde der Rekord (3460) nicht geknackt. Marcus Jung von Hertha BSC: „Die Teilnehmerzahl lag nicht über dem Durchschnittswert.“

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