Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main hat die Kritik von Präsident Fritz Keller an der Steuer-Razzia beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) zurückgewiesen. „Der Vortrag des DFB ist nach hiesiger Auffassung unzutreffend“, teilte die Justizbehörde am Freitag mit. Die Verhältnismäßigkeit der Durchsuchungsmaßnahme vom vergangenen Mittwoch stehe „außer Frage“.
Der DFB war den erhobenen Vorwürfen auf Grundlage eines Zwischenberichts externer Prüfer über die Besteuerung von Bandenwerbung bei Länderspielen vergangener Jahre am Donnerstag entschieden und energisch entgegengetreten. „Wir sind weiterhin von der Unschuld der Verantwortlichen des DFB überzeugt“, erklärte Präsident Keller in einer Mitteilung: „Der Reputationsschaden für die Betroffenen und den DFB, der sich aus der unangemessenen behördlichen Vorgehensweise ergeben hat, erschüttert mich persönlich sehr.“
Zudem teilte der DFB noch mit, dass bereits im März 2019 eine „Verständigung mit den Finanzbehörden“ und eine Nachzahlung entsprechender Steuern erfolgt seien. Die Staatsanwaltschaft betonte dazu erneut: „Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt.“ Eine „Bindungswirkung hinsichtlich vermeintlicher „Deals“ der Finanzverwaltung mit dem DFB“ scheide „gänzlich aus“. sid