München – Anfang November war die Tennis-Seele noch halbwegs befriedet. Bei vergleichsweise milden Temperaturen konnte man sich im „Lockdown light“ immerhin noch draußen in den Clubs bewegen und ein paar Bälle an der frischen Luft schlagen.
Doch auch schon damals schimpften Trainer und Funktionäre über die Schließung der Hallen und wussten nicht, wie sie finanziell über den Winter kommen. Sollten die Temperaturen in den nächsten Tagen etwas nach oben klettern, ist jedoch nicht mal ein Spiel unter dem freien Himmel möglich.
Ohne Vorankündigung hat die Bayerische Staatsregierung nun den organisierten Freizeitsport auf Sportstättengänzlich untersagt. Grundlage ist die neunte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Nur Profis und Kaderathleten dürfen noch auf die Plätze.
Dafür hat der Bayerische Tennisverband kein Verständnis: „Waren es zunächst die Fitnessstudios, werden wir nun für die Schließung der bayerischen Skigebiete in Mithaftung genommen“, sagt BTV-Präsident Helmut Schmidbauer in einer Stellungnahme und zieht Konsequenzen: „Da die Staatsregierung eine differenzierte Betrachtungsweise des Infektionsschutzes grundsätzlich ablehnt, werden wir den Klageweg beschreiten.“
Dass die Hilfszahlungen der Politik so schnell fließen wie angekündigt, glaubt Schmidbauer nicht und schlägt Alarm: „Das kann kein Trainer, kein Hallenbetreiber, kein Verein so lange durchhalten.“ Wie unsere Zeitung erfuhr, wird der Verband eine Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht einreichen. Momentan prüft eine Kanzlei noch den exakten Wortlaut des Schriftsatzes. Wahrscheinlich schon am Sonntag, aber spätestens am kommenden Montag soll die Klage eingehen. Der Verband hofft, dass dadurch die Hallen zum 1. Januar wieder aufgesperrt werden können.
Viele Vereine haben aufwendige Hygienekonzepte entworfen, mit denen sie einen sicheren Sport gewährleisten wollen. Die Wegeführung wurde in den Hallen so geändert, dass sich niemand auf den Anlagen begegnet, die Spielzeiten auf 50 Minuten reduziert, damit beim Spielerwechsel ausreichend gelüftet werden kann.
Und der BTV ist mit seinem Anliegen nicht alleine. So hat der Münchner Tanzsportclub Savoy bereits am 30. November juristische Schritte per Eilverfahren beim Verwaltungsgericht eingeleitet.
In diesen (Pandemie)-Zeiten müssen viele Münchner Vereine nicht überlegen, was auf ihren Weihnachtswunschzetteln ganz oben steht: offene Hallen und die Chance, Sport zu treiben. DANIEL MÜKSCH