FC Bayern siegt gegen Ticket-Händler

von Redaktion

Der FC Bayern hat im Rechtsstreit um den Weiterverkauf von Eintrittskarten zu seinen Heimspielen einen Sieg errungen. Die auf Unlauteren Wettbewerb spezialisierte 39. Zivilkammer am Landgericht München I untersagte einem Anbieter, Tickets des Vereins zu erwerben und auf dem Zweitmarkt weiterzuverkaufen. Sie gab der Klage des FC Bayern überwiegend statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Beklagte hatte Eintrittskarten für die Heimspiele von Erstkunden oder Dritten erworben, um sie dann zu einem höheren Preis zu veräußern. Diese Praxis untersagte ihm nun das Gericht, zugleich verurteilte es den Händler zur Zahlung von Schadenersatz sowie der Übernahme der Kosten.

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