Im Strafverfahren gegen FIFA-Boss Gianni Infantino (Foto) sollen die Ermittlungen der Schweizer Bundesanwaltschaft ausgeweitet werden. Der als Sonderbundesanwalt eingesetzte Kantonsrichter Stefan Keller hat sich aufgrund eines neuen Verdachts auf ungetreue Geschäftsführung für zusätzliche Untersuchungen ausgesprochen. Anlass ist ein Flug Infantinos im Jahr 2017 mit einem Privatjet von Surinam in seine Schweizer Heimat auf Kosten des Fußball-Weltverbandes. Die Reaktion der FIFA auf Kellers Vorstoß fiel scharf aus. „Die FIFA und der FIFA-Präsident sind schockiert“, teilte die Pressestelle mit, Kellers Aussagen seien „sowohl böswilliger als auch diffamierender Natur“. Weil in den bereits laufenden Verfahren bisher „nichts Problematisches“ festgestellt worden sei, „soll nun irgendetwas anderes untersucht werden“, hieß es weiter: „Kellers Methoden grenzen an Rufmord.“ Infantino ist seit dem vergangenen Sommer in der Schweiz Gegenstand behördlicher Strafermittlungen im Zusammenhang mit der nationalen Justizaffäre um den inzwischen abgelösten Bundesanwalt Michael Lauber. Die Ermittler interessieren sich für die Hintergründe von drei erst nachträglich bekannt gewordenen und nicht protokollierten Geheimtreffen von Infantino und Lauber, der im 2015 aufgedeckten FIFA-Korruptionsskandal federführend war. Die Meetings waren auf Infantinos Wunsch anberaumt worden. Die Inhalte der Gespräche liegen weiterhin im Dunkeln.