Der russische Biathlon-Verband hat sich beim Weltverband IBU über dessen Auslegung der Einschränkungen gegenüber dem russischen Team beschwert. Demnach gehe die IBU bei der derzeit stattfindenden WM in Pokljuka über die Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshofe CAS hinaus und verletze diese. Sollte keine Kompromisslösung gefunden werden, behalte sich der russische Verband eine Beschwerde beim CAS vor, hieß es in einer am Freitag veröffentlichten Erklärung.
„Wir haben das zur Kenntnis genommen und prüfen es juristisch. Wir setzen das Urteil vom CAS um, so wie die IBU es nach Rücksprache mit Anwälten und nach Beratungen mit der WADA als WADA-Code-konform hält“, sagte IBU-Sprecher Christian Winkler.
Nach einem CAS-Urteil zum Staatsdoping in Russland darf die russische Hymne nicht gespielt oder gesungen werden, die russische Fahne nicht auf Teamkleidung getragen oder gehisst werden. Die Russen müssen zudem ohne Länderbezeichnung an den Start gehen.
Der russische Biathlon-Verband moniert, dass er sein Verbandslogo, das die Farben der russischen Nationalflagge enthält, nur einfarbig verwenden darf und der Verbandsname RBU (Russian Biathlon Union) nur als Abkürzung zu sehen ist und nie ausgeschrieben wird. „Die IBU-Anforderungen sind zu hoch und entsprechen nicht der rechtlichen und tatsächlichen Situation, die sich aus der Cas-Entscheidung ergibt“, hieß es in der Erklärung.