Kabinett beschließt Kronzeugenregelung

Erweiterung des Anti-Doping-Gesetzes

Berlin – Das Bundeskabinett hat wie geplant den Entwurf zur Erweiterung des Anti-Doping-Gesetzes um eine Kronzeugenregelung beschlossen. Der Gesetzentwurf muss nun noch vom Bundestag verabschiedet werden.

2015 wurde das Anti-Doping-Gesetz eingeführt, im Zuge der Evaluierung nach fünf Jahren erfolgt

Freitag, 24. April 2026

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