Kabinett beschließt Kronzeugenregelung
Erweiterung des Anti-Doping-Gesetzes
Berlin – Das Bundeskabinett hat wie geplant den Entwurf zur Erweiterung des Anti-Doping-Gesetzes um eine Kronzeugenregelung beschlossen. Der Gesetzentwurf muss nun noch vom Bundestag verabschiedet werden.
2015 wurde das Anti-Doping-Gesetz eingeführt, im Zuge der Evaluierung nach fünf Jahren erfolgt