München – Seit gestern weiß Franck Ribéry, wie gefährlich ein simples Autogramm sein kann. In seiner Karriere dürfte der ehemalige Spieler des FC Bayern Tausende davon gegeben haben – eines hätte ihm jedoch fast drei Millionen Euro gekostet. Auf diese Summe hatte ihn nämlich sein Ex-Berater Bruno Heiderscheid verklagt.
Hintergrund des Gerichtszoffs: Der Agent forderte vom Franzosen eine Provision für seinen Wechsel 2007 von Marseille zum FCB, die ihm Ribéry angeblich zunächst mündlich und hernach schriftlich zugesichert haben soll. Es ging um zehn Prozent der 30 Millionen Euro hohen Ablöse. Der heute 38-jährige Kicker bestritt dies, warf Heiderscheid vor, seine Unterschrift gefälscht zu haben – und fuhr vor dem Landgericht München gestern einen vorläufigen Sieg ein. Ribéry und Heiderscheid selbst erschienen nicht. Anwaltlich wurde auch nur der Ex-FCB-Star vertreten.
Grund dafür: Der Rechtsbeistand der Klägerseite hatte das brisante Gutachten, das am Dienstag vorgetragen wurde, schon vorab erhalten und daraufhin sein Mandat niederlegt. Das hatte es nämlich in sich. Wie der Schriftsachverständige der Richterin erklärte, handelt es sich bei fraglichem Faksimile nämlich „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ schon um die Original-Signatur Ribérys. Nur: Es war wohl nur ein simples Autogramm, aus dem der Agent im Nachhinein den Provisionsvertrag gebastelt haben soll, mit dem er den Fußballer verklagte. Oder wie es der Jurist nennt: eine Blankettfälschung. Elementarer Bestandteil der Ausführungen des Gutachters war die Ziffer sieben, Ribérys Rückennummer, die er zwar bei Autogrammen, aber anscheinend nicht beim Unterschreiben von Verträgen in seine Signatur einfügt. Mithilfe von Infrarotlicht gelang es dem Sachverständigen jedoch, die Zahl auf dem „Vertrag“ ausfindig zu machen – sie befand sich unterhalb der Unterschrift Heiderscheids, der sie mit seinem eigenen Faksimile überschreiben und so unkenntlich machen wollte.
Auch die Platzierung der Unterschrift auf dem zum Vertrag umgeformten Notizzettel eines Sofitel-Hotels sowie das Verhältnis der Größe des Faksimiles zum verfügbaren Platz waren ausschlaggebend bei der Erstellung des Gutachtens, das Ribéry entlastete. „Ich gehe davon aus, dass er mit dem heutigen Tag zufrieden ist“, meinte sein Anwalt Gerhard Riedl.
Heiderscheid dürfte derweil in Sorge sein. Da es sich gestern aufgrund seiner Anwesenheit um ein Versäumnisurteil handelte, hat der Agent zwar noch zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Angesichts der Klarheit des Gutachtens ist dies aber schwer zu bezweifeln. Genauso unwahrscheinlich ist, dass Heiderscheid nun in Anbetracht der Umstände kein strafrechtliches Verfahren droht. Auf Urkundenfälschung stehen bis zu fünf Jahre Haft.