München – Heute wird’s ernst für Lucas Hernández! Dachte man zumindest. Denn: Erst sollte der Bayern-Verteidiger aufgrund der Missachtung eines Kontaktverbots zu seiner Ehefrau Amelia heute um 11 Uhr vor dem 32. Strafgericht in Madrid erscheinen – Hernández aber wurde laut offizieller Mitteilung der spanischen Justiz bereits einen Tag früher vorstellig. Während seine Kameraden beim FC Bayern am Vormittag nach dem 5:1-Sieg am Sonntag in Leverkusen eine Regenerationseinheit absolvierten, flog Hernández früher als geplant in die spanische Hauptstadt. Dort wurde ihm sein Vollstreckungsbescheid formell zugestellt, demzufolge er innerhalb der nächsten zehn Tage zur Verbüßung einer sechsmonatigen Haftstrafe in die JVA seiner Wahl einrücken soll. Da er einen Tag früher nach Madrid reiste, müsste er nun auch einen Tag früher, also am 28. Oktober, seine Strafe antreten. Muss Hernández tatsächlich in Haft?
Auf jeden Fall ist das Urteil rechtskräftig. Daher haben seine Anwälte bereits bei der nächsthöheren Instanz, in diesem Fall die Audiencia Provincial de Madrid (vergleichbar mit einem Landgericht, d. Red.) Rechtsmittel eingelegt. Die entscheidende Frage ist nun: Wie schnell mahlen die juristischen Mühlen beim Landgericht?
Die Erfahrung sagt: eher nicht so zügig. Wird der Berufung nicht spätestens vor dem 28. Oktober stattgegeben, so muss der Weltmeister seine Haftstrafe zumindest antreten. Da Hernández zwei Vorstrafen aufgrund von Körperverletzung im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt aufweist, kann die sechsmonatige Haftstrafe – eigentlich – nicht ausgesetzt werden. Nun sind seine Anwälte gefragt.
Das Hauptargument, auf das die Hernandez-Seite seine Berufung stützen dürfte, ist das Eingeständnis seiner heutigen Gattin. Schließlich willigte Amelia ein, gemeinsam mit dem Fußballstar trotz der Kontaktsperre zu verreisen. Ein Blick in die Jurisprudenz zeigt jedoch, dass dies in Spanien keineswegs als strafmildernder Umstand angesehen wird. Das Tribunal Supremo (vergleichbar mit dem Bundesgerichtshof) wies 2020 etwa ein Berufungsverfahren zurück, in dem der Beschuldigte – ähnlich wie Hernández – mit dem Eingeständnis der Partnerin ein Kontaktverbot missachtet hatte. Im Urteil heißt es: „Das Strafgesetzbuch sieht unter den allgemeinen Rechtfertigungsgründen nicht das Eingeständnis des Opfers vor.“ Ein Präzedenzfall, auf den sich das Landgericht nun stützen könnte.
Was das für die Bayern heißt? „Ich bin froh, wenn er am Mittwoch in Lissabon wieder zur Mannschaft stößt und dann spielen kann“, meinte Cheftrainer Julian Nagelsmann. „Da spreche ich jetzt auch nicht großartig mit ihm. Es ist ein privates Thema, was er auch privat halten soll.“ Thomas Müller meinte nach dem 5:1 in Leverkusen: „Mich hat es für Lucas gefreut, dass er heute eine solche Leistung gezeigt hat. Ich kenne die Brisanz nicht genau, aber es könnte einen schon beschäftigen, deshalb: Hut ab für eine solche Leistung.“ Vorstandsboss Oliver Kahn fügte an: „Man muss verstehen, dass das eine private Sache von Lucas ist. Darüber hinaus geht es um juristische Verfahren. Ich denke, es gibt ein großes Verständnis dafür, dass wir uns im Rahmen dieser Verfahren dazu nicht äußern werden.“ Die Zeit tickt für Hernandez. Neun Tage noch…