Der Deutsche Eishockey-Bund (DEB) hat eine erste juristische Runde gegen das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ gewonnen. Wie der in München ansässige Verband mitteilte, gelang es ihm vor dem Landgericht Köln, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wegen des online erschienenen Artikels „Verdacht gegen deutschen Kandidaten“ zu erwirken. Das Stück war am 24. September erschienen – und soll nach Eindrücken des DEB-Präsidenten Franz Reindl der wesentliche Grund für sein Scheitern bei der Kandidatur zum Präsidenten des Weltverbands IIHF gewesen sein. Am Samstag, den 25. September, verlor Reindl die Wahl in St. Petersburg klar.
Nun schreibt der DEB als Fazit der Gerichtsstreitigkeit: „Demnach darf der ,Spiegel’ nicht mehr behaupten, dass in dem an die DOSB-Ethikkommission übermittelten Bericht des DOSB-Ombudsmanns ein Anfangsverdacht bezüglich einer Straftat bestätigt worden sei. Als vermeintlichen Beleg hatte der ,Spiegel’ das Fazit des in der Sache unzuständigen DOSB-Ombudsmannes angeführt. Tatsache ist, dass das angeführte Fazit in dem Bericht an keiner Stelle steht. Vielmehr kam der DOSB-Ombudsmann zu dem Ergebnis, dass er nicht einmal eine abschließende Beurteilung hinsichtlich eines bloßen Anfangsverdachtes gegen den DEB Präsidenten vornehmen könne.“
Es geht in der Berichterstattung um den Verdacht, dass Reindl verdeckt von der Vermarktungs-Agentur Infront bezahlt worden sein soll.