BGH-URTEIL
Der Deutsche Fußballbund (DFB) darf weiter Geldbußen gegen Fußballvereine verhängen, deren Fans sich bei Spielen daneben benehmen. Der FC Carl Zeiss Jena scheiterte am Donnerstag mit einer Beschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, mit welcher der Verein sich gegen eine Strafe von knapp 25 000 Euro gewandt hatte. Anhänger hatten bei zwei Heimspielen und einem Auswärtsspiel im Jahr 2018 Pyrotechnik abgebrannt oder Gegenstände auf das Spielfeld geworfen. (Az. I ZB 54/20)
Das DFB-Sportgericht verurteilte den Verein deswegen zu der Geldstrafe. Dagegen zog Carl Zeiss Jena vor das DFB-Bundesgericht, das Ständige Schiedsgericht und das Oberlandesgericht Frankfurt, hatte aber keinen Erfolg. Nun bestätigte der BGH, dass der Schiedsspruch bestehen bleiben kann. Es handle sich bei der Geldbuße um eine Präventivmaßnahme, die den Verein dazu bewegen solle, auf seine Fans einzuwirken, erklärte der Vorsitzende Richter Thomas Koch am Donnerstag. Sie sei auch dann zulässig, wenn den Verein keine Schuld am Fehlverhalten der Anhänger treffe.
Der DFB sieht sich durch das Urteil „uneingeschränkt in seiner Auffassung bestätigt“, wie Interimspräsident Rainer Koch mitteilte. Der Dachverband der Fanhilfen hingegen bezeichnete die Entscheidung als „fatales Signal für Fanrechte“ und übte scharfe Kritik. „Das ist Sippenhaft, wie wir sie nur aus dem Mittelalter kennen und zeigt eindeutig, dass das Verteilen von Kollektivstrafen mit der Gießkanne unverhältnismäßig ist“, sagte Sprecher Danny Graupner.