Das Quarantäne-Chaos rund um den FC Bayern findet kein Ende. Nachdem sich der ungeimpfte Joshua Kimmich bereits seit Donnerstag in häuslicher Isolation befindet, müssen sich nun auch Serge Gnabry, Jamal Musiala, Eric Maxim Choupo-Moting und Michael Cuisance isolieren. „Sie hatten Kontakt zu einer Person im unmittelbaren Umfeld der Mannschaft des FC Bayern, die positiv auf das Coronavirus getestet worden ist“, teilte der deutsche Rekordmeister mit.
Die Vermutung liegt nahe, dass das genannte Bayern-Quartett ebenfalls nicht geimpft ist. Für das anstehende Champions-League-Spiel in Kiew muss Trainer Julian Nagelsmann also auf fünf Spieler verzichten, weil sie sich das Vakzin nicht spritzen lassen wollen. Dass die Impfmüdigkeit einzelner Spieler auch sportliche Auswirkungen hat, hat die 1:2-Derby-Pleite gegen den FC Augsburg bewiesen. Kein Wunder, dass die Vereinsführung die Nase voll hat von dem vereinsschädigenden und egoistischen Verhalten einiger seiner Kicker und daher nun Gehaltskürzungen bei ungeimpften Spielern plant. Gratulation an dieser Stelle an die Führungsetage des FC Bayern. Endlich handelt der Club konsequent und sendet damit ein klare Botschaft.
Denn diese Impf-Zauderei gefährdet nicht nur den sportlichen Erfolg, sondern auch das Image des Clubs. Sich in Zeiten der Corona-Pandemie impfen zu lassen, ist schon lange keine individuelle Entscheidung mehr – es ist eine Verantwortung der Gesellschaft gegenüber, die vor allem von Vorzeige-Sportlern wahrgenommen werden muss. Kimmich und Co. wird diese Entscheidung sicherlich nicht gefallen. Immerhin muss ein Kimmich bei einem kolportierten Jahresgehalt von 20 Millionen Euro pro Woche auf 384 000 Euro verzichten. Wenn die Bayern-Profis dann auf ihren Gehaltszettel schauen, sollten sie sich daran erinnern, dass durch die Restriktionen während der Pandemie zahlreiche Menschen ihren Job komplett verloren haben oder in Kurzarbeit gesteckt wurden. Und wenn es für Fußballprofis das gute Recht sein soll, die Impfung zu verweigern, haben die Clubs das Recht, das Geld für die ausgefallenen Arbeitstage während der Quarantäne einzubehalten.
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