Wunderkind unter gewaltigem Druck

von Redaktion

Sportgerichtshof CAS lässt die Eiskunstläuferin Walijewa trotz Dopingverdacht in Peking starten

Peking – Die Starterlaubnis für ihre zweite Gold-Mission hat sich Kamila Walijewa trotz ihres Doping-Vergehens erkämpft, eine Medaille wird sie aus Peking aber nicht mitnehmen dürfen. Der Internationale Sportgerichtshof Cas hat der Eiskunstlauf-Favoritin bei den Olympischen Winterspielen zwar im Eilverfahren den Weg ins Damen-Einzel geebnet. Ein Freispruch war es für die 15-jährige Russin aber nicht. Der CAS lehnte am Montag nach einer mehr als fünfstündigen Anhörung zunächst die Einsprüche gegen die Aufhebung der vorläufigen Sperre für die Eiskunstläuferin ab.

Während die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) Russland schwere Fehler beim Umgang mit dem Dopingfall vorwarf, reagierte das Internationale Olympische Komitee kühl auf die Entscheidung: Sollte Walijewa nach dem Team-Gold eine weitere Medaille gewinnen, wird es bei den Winterspielen in Peking keine Siegerehrung und keine Blumenzeremonie direkt nach dem Wettkampf geben. Das beschloss die IOC-Exekutive.

Der CAS entschied in dem auch vom IOC angestrengten Eilverfahren aus zwei Gründen zugunsten der als Wunderkind geltenden Walijewa, die nun unter gewaltigem Druck steht. Als Minderjährige sei sie nach dem Wada-Kodex eine „geschützte Person“. Zudem wäre es angesichts der unklaren Beweislage und der Verzögerungen bei der Auswertung des Dopingtests unfair, der Europameisterin einen Start im Damen-Einzel am Dienstag zu verwehren. Ein Startverbot würde Walijewa „unter diesen Umständen einen irreparablen Schaden zufügen“, befanden die Sportjuristen des CAS.

Dieser Urteilsbegründung wollte sich die WADA nicht anschließen. Im Gegenteil: Die Aufhebung der vorläufigen Sperre von Walijewa nach dem positiven Dopingtest im Dezember 2021 durch den Disziplinarausschuss der russischen Anti-Doping-Agentur (Rusada) würde „nicht mit den Bestimmungen des WADA-Codes übereinstimmen“, so die WADA.

Wie die Weltagentur erklärte, gibt es im Code „keine spezifischen Ausnahmen in Bezug auf obligatorische vorläufige Suspendierungen für „geschützte Personen“, einschließlich Minderjähriger“. Auch das CAS-Argument, dass es aufgrund einer unklaren Beweislage und der Verzögerungen bei der Auswertung des Dopingtests unfair wäre, der Russin eine weitere Olympia-Teilnahme zu verwehren, ließ die WADA nicht gelten. Die Rusada trage eine Mitschuld an der Verzögerung.

„Nach den der WADA vorliegenden Informationen wurde die Probe in diesem Fall von der Rusada nicht als Prioritätsprobe gekennzeichnet, als sie beim Anti-Doping-Labor in Stockholm einging“, erklärte die Weltagentur. „Dies bedeutete, dass das Labor nicht wusste, dass es die Analyse dieser Probe beschleunigen sollte.“ Das Test-Resultat traf am 7. Februar bei der Rusada ein – nachdem die russische Mannschaft mit Walijewa in Peking Team-Gold gewonnen hatte.

Das Olympische Komitee der USA kritisierte das Urteil heftig. „Die Athleten haben das Recht zu wissen, dass sie unter fairen Bedingungen antreten. Leider ist dieses Recht heute versagt geblieben“, sagte Geschäftsführerin Sarah Hirshland. „Dies scheint ein weiteres Kapitel von Russlands systematischer und allgegenwärtiger Missachtung sauberen Sports zu sein.“ dpa

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