Nach dem Becherwurf-Skandal vom vergangenen Freitag hat der VfL Bochum erwartungsgemäß am Grünen Tisch verloren: Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wertete die in der 70. Minute beim Stand von 2:0 für Borussia Mönchengladbach abgebrochene BundesligaBegegnung mit 2:0 Toren und drei Punkten für den fünfmaligen deutschen Meister. Bochum hatte eine Wiederholung des Spiels gefordert, weil der Becherwerfer sein Getränk „völlig legal“ gekauft und der Verein deshalb „kein Verschulden“ habe. Diese Argumentation schmetterte Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, ab. Jeder Verein sei „für seine Zuschauer verantwortlich“, das „Verschulden der Zuschauer“ sei dem Club zuzurechnen. Die Spielwertung für Gladbach sei „zwingend und alternativlos vorgeschrieben“, ein Wiederholungsspiel oder ein Nachspielen der letzten gut 20 Minuten seien daher nicht möglich. Über Sanktionen gegen den VFL Bochum wird das DFB-Sportgericht später entscheiden. Dem Aufsteiger, nach der Entscheidung nun noch sechs Punkte vor dem Relegationsplatz 16, droht damit weiterhin ein Geisterspiel. Er akzeptierte das Urteil jedoch.
In der Partie gegen Gladbach am vergangenen Freitag war Schiedsrichterassistent Gittelmann von einem gefüllten Getränkebecher am Hinterkopf getroffen worden. Der Unparteiische Benjamin Cortus hatte die Begegnung zunächst unterbrochen und später offiziell abgebrochen. Gittelmann erlitt eine Schädelprellung und ein Schleudertrauma. Die Bochumer Polizei hatte einen Tatverdächtigen ermittelt, der sich aber „im Zuge der Vernehmung nicht zur Sache eingelassen“ habe, so die Ermittler.