Auch nach dem Schuldspruch gegen Boris Becker im Londoner Strafprozess geht die Zitterpartie für die Ex-Tennislegende weiter. Erst in knapp drei Wochen wird der 54-Jährige erfahren, ob er wegen der Verschleierung von Teilen seines Vermögens in seinem Insolvenzverfahren ins Gefängnis gehen muss. Theo
Dieser Artikel (ID: 1619812) ist am 11.04.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 22), Wasserburger Zeitung (Seite 22), Mangfall-Bote (Seite 22), Chiemgau-Zeitung (Seite 22), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 22), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 22), Neumarkter Anzeiger (Seite 22).