Becker hat Chance auf Bewährung

von Redaktion

Auch nach dem Schuldspruch gegen Boris Becker im Londoner Strafprozess geht die Zitterpartie für die Ex-Tennislegende weiter. Erst in knapp drei Wochen wird der 54-Jährige erfahren, ob er wegen der Verschleierung von Teilen seines Vermögens in seinem Insolvenzverfahren ins Gefängnis gehen muss. Theoretisch drohen ihm bis zu sieben Jahre Haft. So viel wird er nicht bekommen, aber: „Richter nehmen Fälle der Insolvenzverschleppung sehr ernst. Haftstrafen, die sie anordnen, sollen auch immer eine Abschreckung sein“, sagte Tristan Kirk, Gerichtsreporter des „Evening Standard“. Auch eine mehrmonatige Haftstrafe auf Bewährung ist möglich. Becker kann Einspruch einlegen – sowohl gegen den Schuldspruch als auch gegen das Strafmaß. foto: dpa / Pezzali

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