München – Derzeit sitzt Boris Becker in London wegen Insolvenzverschleppung im Gefängnis. Doch wie geht es für die Tennis-Legende finanziell danach weiter? Ist der 54-Jährige seine knapp 50 Millionen Euro Schulden am Ende der Haft los? Unsere Zeitung hat dazu mit Patric Naumann, Rechtsanwalt und Insolvenz-Experte, gesprochen.
Herr Naumann, Boris Becker sitzt nach dem Strafprozess in Haft. Wie steht es jetzt um seine Schulden?
Die Entschuldung, im englischen „Discharge“ genannt, hat noch nicht stattgefunden. Diese wird auf unbestimmte Zeit zurückgestellt. Bis dahin läuft das Insolvenzverfahren selbst.
Welche Gründe hat das?
Das ist bereits im Zuge des Strafverfahrens entschieden worden, das gegen Becker eröffnet wurde, weil er Vermögensgegenstände, also eigentlich pfändbares Vermögen, gegenüber dem Insolvenzverwalter verschwiegen hat. Wenn solche Dinge im Raum stehen, kann man keine Entschuldung gewähren. Als dieses Strafverfahren losging und der bloße Verdacht im Raume stand, Becker könnte Dinge verheimlicht haben, hat man entschieden, dass das Insolvenzverfahren verlängert wird.
Was passiert genau mit dem Vermögen, das sich noch aufgetan hat? Oder mit Vermögen, was möglicherweise noch gefunden wird?
Alles, was bisher aufgetaucht ist, wird den Gläubigern zugeführt. Teilweise sind Überweisungen durchgeführt worden, um das Vermögen zu schmälern. Das müsste der Insolvenzverwalter zurückholen. Das Insolvenzverfahren läuft weiter und deshalb kann das Vermögen, was etwaig in der Zukunft aufgefunden wird, zur Befriedigung der Gläubiger – sprich zur zumindest teilweisen Schuldenrückzahlung – verwendet werden.
Was passiert, wenn Boris Becker aus dem Gefängnis freikommt? Kann er dann bei null anfangen?
Nein. Erst einmal: Ob er früher aus der Haft entlassen wird, wäre im Moment Spekulation. Wenn er entlassen wird – wir wissen ja, dass er eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten bekommen hat, – wird Herr Becker noch nicht entschuldet sein. Den Auflagen, die das Gericht ihm auferlegt hat, muss er weiter nachkommen.
Welche sind das?
Das ist nicht bekannt. Ich gehe davon aus, ohne das genau zu wissen, dass er auch Teile seines Einkommens abgeben müssen wird. Wenn er noch Verträge hätte mit Sponsoren oder dergleichen, was ich aber natürlich nicht weiß, müsste er von den Einnahmen daraus etwas abgeben.
Auch, wenn diese Verträge erst noch abgeschlossen werden? Etwa, wenn er in der Zukunft wieder als TV-Experte arbeitet?
Genau. Ich kann es wie gesagt nur unterstellen, aber ich gehe davon aus, dass er sicherlich einen Teil seines Einkommens abgeben; ich vermute knapp über 50 Prozent.
Wird es, was Auflagen oder Befugnisse betrifft, einen Unterschied für Becker machen, ob es sich um Angelegenheiten in der EU oder im Vereinigten Königreich handelt?
Gute Frage! Sein Verfahren lief ja schon an, als das Vereinigte Königreich noch Teil der EU war. Sodass ich erstmal davon ausgehe, dass das damals geltende Recht, also EU-Recht, gilt. Das wird durch den Brexit am Ende aber auch davon abhängen, ob die Entscheidungen, ob der Beschluss über die Entschuldung, wenn dieser etwa erst 2031 fallen sollte, auch in der EU anerkannt wird. Das ist fraglich.
Das heißt, selbst wenn Becker 2031 auf der Insel für schuldenfrei erklärt wird, könnte es sein, dass das für die EU nicht gilt?
Dass könnte so sein, ja. Was die Rechtskraft von Beschlüssen im Insolvenzrecht angeht, gibt es durch den Brexit aktuell viele offene Fragen. Die zu Becker ist eine davon.
Interview: Jacob Alschner