Berlin – Der australische Tennisspieler Nick Kyrgios muss sich am 4. Oktober vor Gericht verantworten. Kyrgios wird ein tätlicher Übergriff vorgeworfen. Ursprünglich war er für den 2. August vor das Amtsgericht vorgeladen gewesen, sein Anwalt hatte aber einen Aufschub erwirkt. Während Wimbledon war bekannt geworden, dass Kyrgios Körperverletzung nach einem Vorfall 2021 unterstellt wird. Zudem droht Kyrgios eine Klage wegen Verleumdung. Während seiner Vier-Satz-Niederlage im Wimbledon-Finale gegen Novak Djokovic hatte der 26-Jährige den Schiedsrichter aufgefordert, eine Zuschauerin rauszuwerfen. Anna Palus beschuldigte Kyrgios am Dienstag, eine „völlig unbegründete Anschuldigung“ gegen sie erhoben zu haben. dpa