Vorwürfe der Tierquälerei: Beerbaum kann aufatmen

Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren gegen den viermaligen Olympiasieger ein – Peta hatte Anzeige erstattet

Riesenbeck/Münster – Springreiter Ludger Beerbaum muss nach einer Anzeige wegen Tierquälerei keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten. Die Staatsanwaltschaft Münster hat das Ermittlungsverfahren gegen den viermaligen Olympiasieger „wegen des Vorwurfs einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz mang

Samstag, 15. November 2025

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