Vorwürfe der Tierquälerei: Beerbaum kann aufatmen

von Redaktion

Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren gegen den viermaligen Olympiasieger ein – Peta hatte Anzeige erstattet

Riesenbeck/Münster – Springreiter Ludger Beerbaum muss nach einer Anzeige wegen Tierquälerei keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten. Die Staatsanwaltschaft Münster hat das Ermittlungsverfahren gegen den viermaligen Olympiasieger „wegen des Vorwurfs einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.“

Die Tierschutzorganisation Peta hatte gegen Beerbaum auf Grundlage eines Beitrages in der Sendung „RTL Extra“ Anzeige erstattet. In dem Beitrag war Beerbaum vorgeworfen worden, die verbotene Trainingsmethode des Barrens bei seinen Springpferden angewandt zu haben. Beerbaum hatte das bestritten. In einer Mitteilung schrieb er: „Die Einstellung des Verfahrens ist eine Bestätigung für mich. Damit ist jetzt auch bewiesen, dass die Vorwürfe im RTL-Beitrag gegen mich und meinen Stall nicht zutreffend sind. Jetzt hoffe ich, dass die Disziplinarkommission der Deutschen Reiterlichen Vereinigung ebenso zu einer zeitnahen Entscheidung kommt.“

Der Reiter hatte schon nach Ausstrahlung des RTL-Beitrags die Anschuldigungen zurückgewiesen. „Der Beitrag von ‘RTL extra’ ist in vielen Punkten nachweislich falsch, verleumderisch und ehrverletzend“, schrieb er. Beerbaum hatte zudem „eine umfangreiche Stellungnahme an die Deutsche Reiterliche Vereinigung geschickt“. Er sei zuversichtlich, dass sich der Verband nach Überprüfung dieser Ausführungen seiner „Meinung anschließt, es handelt sich bei den Aufnahmen um regelkonformes Touchieren, das eine zulässige Ausbildungsmethode darstellt“.

FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach hatte hingegen gesagt, „dass Teile der dokumentierten Vorgänge eindeutig nicht unserer Beschreibung des Touchierens entsprechen“.  dpa

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