DFB: Millionen-Problem

von Redaktion

Neuer Steuer-Ärger und Gräfe-Pleite

Frankfurt/Main – Dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) droht erneut Ärger mit der Justiz. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, ermittelt die Staatsanwaltschaft aufgrund fehlender Sozialabgaben für ehemalige DFB-Präsidiumsmitglieder. Die Staatsanwaltschaft bestätigte, dass bereits am 10. November ein Verfahren wegen des „Verdachts des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt“ eröffnet wurde, um eine „etwaige strafrechtliche Verjährungsunterbrechung herbeizuführen“. Der Anfangsverdacht beruhe auf einer „überzeugenden Argumentation“ der Rentenversicherung zu einem (abgelehnten) DFB-Einspruch.

Laut SZ sei die Rentenversicherung in einem Prüfverfahren zu dem Schluss gekommen, dass der DFB für Präsidiumsmitglieder Sozialversicherungsbeiträge entrichten müsste. Der Verband sei vor das Sozialgericht gezogen, wo die Sache noch anhängig sei. Zur mündlichen Verhandlung kommt es aber wohl erst im nächsten Jahr.

Der DFB erklärte gegenüber der SZ, er sei im Juni 2015 aktiv auf die Behörden zugegangen, der Vorgang beruhe auf einer mit der Rentenversicherung „abgestimmten Vorgehensweise zur Klärung einer offenen Rechtsfrage“. Die sozialversicherungsrechtliche Einordnung von ehrenamtlich Tätigen sei „umstritten“. Es seien jene beiden Musterverfahren verabredet worden, die „noch anhängig“ seien.

Auch in einer Causa gab es unerfreuliche Entwicklungen für den DFB. Der frühere Spitzenschiedsrichter Manuel Gräfe erhält im Rechtsstreit mit dem DFB eine Entschädigung in Höhe von 48 500 Euro aufgrund einer Altersdiskriminierung. Der 49-jährige Berliner hat aber keinen Anspruch darauf, wieder auf die Liste der Bundesliga-Referees zu kommen. Dieser Feststellungsantrag sei zu Unrecht gestellt worden. Das Urteil fällte das Landgerichts Frankfurt/Main. Im Kern ging es bei dem Prozess um die vom DFB praktizierte Altersbegrenzung von 47 Jahren für Unparteiische der 1. und 2. Bundesliga.

Gräfe prüft jedoch den Gang vor das Oberlandesgericht. „Ob wir wegen der Höhe des Schadenersatzes in die nächste Instanz gehen, wird Manuel Gräfe mit uns nach dem Erhalt und der Prüfung des schriftlichen Urteils entscheiden“, teilte sein Anwalt Olaf Methner mit. Die Zahlung sei keine wirkungsvolle Sanktion, begründete er die mögliche Anrufung der nächsthöheren Instanz. Auch der DFB schließt nicht aus, vor das Oberlandesgericht Frankfurt zu ziehen.  sid

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