Der Mutterverein Hannover 96 e.V. durfte den langjährigen Clubchef Martin Kind im Juli 2022 nicht als Geschäftsführer des ausgegliederten Profifußball-Betriebs absetzen. Diese Entscheidung des Landgerichts Hannover und eines weiteren Eilverfahrens bestätigte das Oberlandesgericht Celle nun auch in seinem Hauptverfahren. Das Gericht veröffentlichte am Donnerstag ein entsprechendes Urteil vom 4. April. Kind bleibt dadurch Geschäftsführer des Fußball-Zweitligisten. Dieses Urteil kann nur noch durch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof angefochten werden.