Frankfurt/Main – Überraschende Wende in der Sommermärchen-Affäre: Das Oberlandesgericht Frankfurt hat das Ende Oktober 2022 vom Landgericht Frankfurt eingestellte Verfahren gegen die früheren DFB-Funktionäre Horst R. Schmidt, Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung wieder in Gang gesetzt. Das OLG teilte am Montag mit, dass der ergangene Einstellungsbeschluss des Landgerichts aufgehoben und das Verfahren fortzuführen sei.
Damit dürfte es bei der bislang dürftigen Aufarbeitung der Geschehnisse rund um die Fußball-WM 2006 doch noch zu einem juristischen Nachspiel vor einem deutschen Gericht kommen. Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Angeklagten Hinterziehung bzw. Beihilfe zur Hinterziehung von Körperschaftssteuer, Solidarzuschlag, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer für das Jahr 2006 vor.
Das Trio soll bewirkt bzw. daran mitgewirkt haben, dass die Rückzahlung eines Darlehens in Höhe von 6,7 Millionen Euro an den Weltverband FIFA „zu Unrecht als Betriebsausgabe des DFB im Jahr 2006 ertrags- und steuermindernd verrechnet worden sei“.
Ex-DFB-Präsident Zwanziger reagierte gelassen: „Seit fast vier Jahren wird die Anklage zum Nachteil der Betroffenen zwischen den Gerichten hin- und hergeschoben. Darüber kann man nur den Kopf schütteln“, sagte der 77-Jährige. Im Fall geht es um eine Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro des DFB über den Weltverband FIFA an den inzwischen gestorbenen Unternehmer Robert Louis-Dreyfus. Das Geld wurde als Beitrag für eine Gala zur WM 2006 deklariert, die nie stattfand. Im Jahr 2002 hatte Franz Beckenbauer in seiner Funktion als WM-OK-Chef ein Darlehen von Louis-Dreyfus in gleicher Höhe erhalten, das letztlich auf Konten des einstigen FIFA-Finanzfunktionärs Mohamed bin Hammam verschwand. dpa