Im Ringen um den Fortbestand der 50+1-Regel steht die Deutsche Fußball Liga (DFL) vor einer abschließenden Lösung. Das Bundeskartellamt teilte am Donnerstag nach mehrmonatiger Prüfung mit, dem von der DFL vorgelegten Anpassungsantrag zustimmen zu wollen. Damit könnte danach die DFL-Mitgliederversammlung mit Zwei-Drittel-Mehrheit den Antrag zur Modifikation der Regelung zur Kapitalanlage-Begrenzung absegnen und so für mehr Rechtssicherheit sorgen. Das DFL-Präsidium hatte im März einstimmig den Vorschlag formuliert, dass es keine weiteren Ausnahmen von der 1998 im Zuge der Öffnung des Lizenz-Spielbetriebs für Kapitalgesellschaften vom DFB-Bundestag beschlossenen 50+1-Regel geben soll. Für die bereits mit Ausnahmen bedachten Clubs TSG Hoffenheim, Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg sollen künftig weiterreichende Bedingungen greifen, sie sollen auch zu mehr Mitgliederbeteiligung verpflichtet werden. Das Kartellamt beabsichtige, die von der DFL „zugesagten Satzungsänderungen für bindend zu erklären und das Verfahren auf dieser Grundlage abzuschließen. Nach dem Zusagenangebot soll die 50+1-Grundregel beibehalten, aber die Möglichkeit hiervon Förderausnahmen zu gewähren aus der Satzung gestrichen werden“, hieß es.