Der FSV Mainz 05 wird Berufung einlegen, nachdem das Arbeitsgericht Mainz die fristlose Kündigung von Fußball-Profi Anwar El Ghazi wegen dessen propalästinensischer Instagram-Posts für unwirksam erklärt hat. Der Club kündigte in einer Mitteilung an, vor das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz zu ziehen, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt .„Das Urteil ist aus unserer Sicht bezüglich der Argumentation zu Fristen und der fehlenden Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs nicht nachvollziehbar. Wir haben dem Verein daher geraten, in Berufung zu gehen“, erklärte Johan-Michel Menke, der von Mainz 05 beauftragte Fachanwalt für Arbeitsrecht. Nach dem Angriff von Terroristen im Auftrag der Hamas auf Israel am 7. Oktober hatte El Ghazi in einem dann wieder gelöschten Instagram-Beitrag geschrieben: „Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei sein.“ Gemeint ist, dass sich Palästina vom Jordan bis zum Mittelmeer ausdehnen sollte. Damit wird Israel gewissermaßen das Existenzrecht abgesprochen. Dieser Post wurde für die Legitimität der fristlosen Kündigung aber nicht bewertet, da es für solche Fälle eine 14-tägige Frist nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes gibt. Diese Frist hatte der Club nicht eingehalten, weil er El Ghazi erst am 3. November gekündigt hatte.