Bochum – Im juristischen Streit zwischen dem VfL Bochum und Torhüter Manuel Riemann kommt es im November zu einer ordentlichen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht. Am Freitagmittag gab es auch bei einem Gütetermin vor Gericht keine Einigung. Zuvor war bereits eine außergerichtliche Einigung gescheitert. In der Folge gibt es nun einen Kammertermin vor Gericht. Riemann klagt gegen VfL nach Freistellung auf Teilnahme am Trainingsbetrieb der Profis. Der VfL hatte den 35-Jährigen im Mai kurz vor dem Saisonende mit dem Relegationsspiel gegen Fortuna Düsseldorf unter Fortzahlung seiner Bezüge freigestellt und diese Maßnahme mit „unüberbrückbaren unterschiedlichen Auffassungen zu teaminhaltlichen Themen“ begründet.