Verändert ein Gesetz das deutsche Eishockey?

von Redaktion

Einbürgerung gehen schneller – und die alte Staatsbürgerschaft muss nicht abgelegt werden

Däne und jetzt auch Deutscher: Frederik Storm. © IMAGO

München – Am 27. Juni 2024 wurde in Deutschland kein Eishockey gespielt – für das deutsche Eishockey war es dennoch ein relevantes Datum. Denn an diesem Tag trat das neue Staatsangehörigkeitsrecht in Kraft. Es macht Einbürgerungen schneller und unkomplizierter möglich. Wenn es darum ging, beim Zusammenstellen eines Kaders eine größere Auswahl zu haben, waren die Clubs in Deutschland immer schon hellhörig.

Der erste Spieler in der Deutschen Eishockey Liga (DEL), der sich unter den neuen Bedingungen einen deutschen Pass holte, ist Frederik Storm. Ein Däne, er spielte von 2020 bis 23 für den ERC Ingolstadt und wechselte dann zu den Kölner Haien. Nun löste sich der 35-Jährige aus dem „Ausländerkontingent“, das in der höchsten deutschen Liga gilt. Als Deutscher ist er auf dem Spielermarkt noch wertvoller.

Eben erst fungierte Storm beim Olympia-Qualifikationsturnier als Kapitän der dänischen Nationalmannschaft. Das kann er auch bleiben. Das neue Gesetz sieht „Mehrstaatigkeit“ vor. „Man muss die alte Staatsbürgerschaft nicht mehr abgeben, um die deutsche zu bekommen“, erklärt Gernot Tripcke, der Geschäftsführer der DEL, „und das ist vor allem für die Kanadier interessant“. Viele Spieler aus dem Mutterland dieses Sports fanden in Deutschland ein besseres Auskommen als im heimischen unterklassigen Eishockey, mit zunehmendem Alter und nachlassender Leistungsfähigkeit fiel es dann leichter, seinen Platz zu verteidigen, wenn man keine Importlizenz benötigte. Doch man musste acht Jahre warten. Auch der Einbürgerungstest mit Nachweis deutscher Sprachkenntnisse war eine Hürde, denn in deutschen Eishockeykabinen kommt man problemlos mit Englisch durch. Und dann die familieninternen Diskussionen um die nationale Identität – und wie das ist, wenn man, um heimzukehren „ein Visum braucht“ (Tripcke). Nichts geändert hat sich durch die neue Gesetzeslage daran, dass der Test geschafft werden muss. „I had to do Grundgesetz and all that stuff“, sagte einst Francois Methot, ein Kanadier, der 2015 als Deutschkanadier in München spielte.

Für den EHC München wird sich durch die veränderten Rahmenbedingungen nichts ändern. Er schöpfte schon früher das Ausländerkontingent von elf Spielern, die verpflichtet, und neun, die eingesetzt werden dürfen, nicht immer aus. Auch in die Saison 24/25 geht man mit offenen Stellen. Manager Christian Winkler verweist auf die starke bayerische Komponente im Kader. „Wir haben einen Tobi Rieder verpflichtet, der im Kader die Position eines Importspielers hat.“

Doppelstaatler sind eher für Clubs mit kleinerem Budget oder für solche in eishockeystrukturschwachen Regionen interessant. Dort ist man auch offen für Nordamerikaner, die schon mit deutschem Pass kommen, „weil sie einen deutschen Großvater haben“. Legal – und seit Jahren Usus.

An ihrer Kontingentregelung will die DEL trotz der möglichen Aufweichungen festhalten. Sie hat übrigens kein rechtliches Fundament, sie entspringt einem „Gentlemen’s Agreement“ der DEL-Clubs. Es hält seit Jahren. Keiner hat geklagt.
GÜK

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