Aufsehen erregend: Insgesamt 15 Millionen Euro sollten erpresst werden. © Arend/Imago
In Wuppertals Gericht: Die Stadt ist Wohnort des Hauptangeklagten. © Arend/Imago
Wuppertal – Ende 2013 stürzte die Welt der Familie Schumacher in sich zusammen. Formel-1-Rekordweltmeister Michael Schumacher krachte beim Skifahren mit dem Kopf gegen einen vom Schnee verdeckten Fels, schwebte in Lebensgefahr. Seither wird er mit seinen schweren Verletzungen strikt von der Öffentlichkeit abgeschirmt, sein Gesundheitszustand ist absolute Privatsache. Mit gestohlenen Bildern, Krankenakten und Videos aus der Familie wollten mehrere Männer 15 Millionen Euro von den Schumachers erpressen – andernfalls würden private Fotos und Videos der Familie Schumacher im Darknet veröffentlicht. 900 Bilder und fast 600 Videos der Familie wurden im Lauf der Ermittlungen sichergestellt, gestern begann der Prozess gegen die Beschuldigten.
Zum Auftakt gab‘s gleich einen Knaller: Der Hauptangeklagte und sein Sohn legten Geständnisse ab. „Ich stehe dafür gerade. Ich habe den Sch… gebaut“, sagte der 53-jährige Wuppertaler beim Prozessauftakt am Wuppertaler Amtsgericht. Zum Anwalt, der Corinna Schumacher als Nebenklägerin vertritt, sagte er: „Richten Sie der Familie bitte aus, dass es mir wirklich leidtut.“
Der Hauptangeklagte sagte, er habe zwei Festplatten mit Bild- und Videomaterial von dem Mitangeklagten, einem Gleichaltrigen aus Wülfrath bei Wuppertal, bekommen. Der habe ihm gesagt, dass er das Material von einer Krankenschwester habe. „Ich wollte es denen zurückgeben. Ich dachte, ich könnte mit der Geschichte ein bisschen Geld verdienen. Die Summe sollte durch drei geteilt werden. Meinen Sohn habe ich gebeten, eine E-Mail-Adresse zu erstellen, die nicht rückverfolgbar ist.“ Sein mitangeklagter 30-jähriger Sohn sagte: „Ich sehe meinen Fehler ein.“
Der dritte Angeklagte, der zeitweise bei der Familie Schumacher auf deren Anwesen in der Schweiz wohnte, räumte in einer schriftlichen Erklärung ein, von Corinna Schumacher persönlich mit der Digitalisierung von privatem Bildmaterial beauftragt gewesen zu sein. Als er als Subunternehmer von der Familie abgezogen wurde, sei sein Zimmer, als er seine Sachen abholen wollte, durchwühlt gewesen. Eine Festplatte sei verschwunden und ihr Verbleib nie hinterfragt worden. Sein Mandant habe mit der ganzen Sache nichts zu tun, sagte der Verteidiger.
Eine Mitarbeiterin der Schumacher-Familie sagte als Zeugin aus, der Erpresseranruf sei auf einer Handy-Nummer eingegangen, die nur einem kleinen Kreis bekannt gewesen sei. Man habe zunächst jemand anderen als den angeklagten Ex-Mitarbeiter verdächtigt. „Jemand, der Zugang zur Familie hatte und nicht mehr für uns arbeitete.“ Das sei eine von der Familie beschäftigte Krankenschwester gewesen, der man wegen ihrer Pflegeleistung gekündigt habe. Der Verdacht habe sich aber nicht erhärtet.
Schumachers Frau Corinna wird im Prozess von einem Anwalt vertreten, der sagte, es seien auch früher Bilder angeboten worden, unter anderem vom Pflege-Computer. Sie seien aber ohne Geldzahlung zurückgegeben worden. Mit einem Urteil wird erst im neuen Jahr gerechnet.