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Ausstiegsklausel im Alltag

von Redaktion

Unser heutiges Thema ist die Ausstiegsklausel. Wie jetzt bekannt wurde, wollen die Berater von Jamal Musiala im neuen Vertrag des Bayern-Stars eine Ausstiegsklausel von angeblich 175 Millionen Euro festlegen. Dabei geht es darum, dass man auf einen unterschriebenen Vertrag bei guter Gelegenheit keine Lust mehr hat. Früher war das anders.

Wir Lateiner haben gesagt: Pacta sunt servanda, Verträge sind einzuhalten. Oder auch: „Was liegt, des spickt“ – nicht von Luke Littler, sondern eher eine bayerische Kartler-Regel. Wenn sich das mit der Ausstiegsklausel auch im Privatleben durchsetzt, heißt es in der Kirche bald: „Bis dass der Tod uns scheidet, oder bis eine Schönere kommt.“ Oder: „Partner A darf aussteigen, wenn Partner B mehr als drei Socken pro Woche auf dem Boden liegen lässt.“ Aber heutzutage lässt man sich ja nicht mehr scheiden, man zieht eine viel drastischere Maßnahme und entfolgt sich gegenseitig bei Instagram.

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