Karlsruhe – Das Arbeitsgericht Karlsruhe hat die Klage des ehemaligen Fußballprofis Jérôme Gondorf abgewiesen. Der frühere Kapitän des Zweitligisten Karlsruher SC hatte den Verein auf eine Zahlung von rund 500 000 Euro verklagt, weil er davon ausgeht, dass sich sein Arbeitspapier aufgrund einer im Vertrag verankerten Klausel zum Saisonende 2023/24 um ein weiteres Jahr verlängert hat. Dieser Ansicht folgte das Gericht in erster Instanz nicht. Der Vorsitzende Richter Matthias Menn sah stattdessen Anhaltspunkte dafür, „dass der Spielervertrag einen klaren Bezug zur Saison 2022/2023 aufweise, verbunden mit einer einmaligen Verlängerungsmöglichkeit bis Juni 2024“.
Beide Parteien hatten zuvor eine gütliche Einigung für endgültig gescheitert erklärt, nachdem der Karlsruher SC einen Vorschlag Gondorfs abgelehnt hatte, den Streit mit einer einmaligen Spende des Vereins in Höhe von 50 000 Euro an das örtliche Kinderhospiz beizulegen.
DPA