Feuerzeugwurf: DFB verhandelt Union-Einspruch

von Redaktion

Bochums Torhüter Patrick Drewes konnte nach dem Treffer nicht weiterspielen. © IMAGO

Frankfurt – Das DFB-Bundesgericht verhandelt heute in Frankfurt die Berufungen gegen das Urteil im Feuerzeug-Eklat zwischen Union Berlin und dem VfL Bochum. Neben Union haben auch Holstein Kiel und der FC St. Pauli Einspruch eingelegt – sie befürchten eine Wettbewerbsverzerrung im Abstiegskampf.

Das Sportgericht hatte am 9. Januar entschieden, die Partie nachträglich mit 2:0 für Bochum zu werten. Grund war der Vorfall in der 92. Minute, als Bochums Torhüter Patrick Drewes von einem Feuerzeug aus dem Union-Block getroffen wurde. Das Spiel wurde nach einer langen Unterbrechung fortgesetzt, Drewes konnte jedoch nicht mehr weitermachen. Da Bochum bereits alle Wechsel ausgeschöpft hatte, musste Angreifer Philipp Hofmann kurzzeitig ins Tor

Sollte dem Urteil nun stattgegeben werden, würde Union Berlin ein Punkt abgezogen, Bochum bekäme zwei Punkte gutgeschrieben. Das hätte direkte Auswirkungen auf den Abstiegskampf: Bochum würde Heidenheim überholen und auf den Relegationsplatz vorrücken, Union bliebe auf Rang 13.

Abstiegskampf steht auf der Kippe

Union-Präsident Dirk Zingler sieht darin einen „unsportlichen Skandal“. Er kritisiert nicht nur das Urteil, sondern stellt auch die Verletzung von Drewes infrage. St. Paulis Präsident Oke Göttlich warnt davor, dass das Urteil in den Wettbewerb eingreift und andere Vereine benachteiligt.

Das Bundesgericht wird außerdem klären, ob die Berufungen von Kiel und St. Pauli überhaupt zugelassen werden. Offiziell endet mit dem heutigen Urteil die DFB-Instanzenkette – doch theoretisch könnten die Beteiligten den Fall noch vor das Ständige Schiedsgericht bringen. Eine endgültige Entscheidung über den Ausgang des Feuerzeug-Skandals könnte also noch auf sich warten lassen.
DPA

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