Frankfurt am Main – Im Prozess ums „Sommermärchen“ hat die zuständige Kammer des Landgerichts Frankfurt/Main am Montag die Einstellung des Verfahrens gegen den einzig verbliebenen Angeklagten Theo Zwanziger für eine geringe Geldbuße (5000 Euro) vorgeschlagen
Dieser Artikel (ID: 2254287) ist am 25.03.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 22), Wasserburger Zeitung (Seite 22), Mangfall-Bote (Seite 22), Chiemgau-Zeitung (Seite 22), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 22), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 22), Neumarkter Anzeiger (Seite 22).