Marathon vor Gericht

von Redaktion

Verhandlung im Eilverfahren am 16. April

Finden die Marathon-Medaillen 2025 Abnehmer? © dpa

München – Kürzlich hat die Laufstatt gGmbH, die vom Kreisverwaltungsreferat den Zuschlag für die Ausrichtung des München Marathon bekam, die Anmeldung freigeschaltet. Aktuell zeigt die Website an, dass wohl schon über 1000 Startplätze gebucht wurden, die 42,195 Kilometer als Königsstrecke werden im „Kontingent 1001 – 2500“ aufgeführt. Zudem wurde verkündet, dass es mit dem Sportartikler Brooks einen Hauptsponsor gibt, der auch für die Bestückung des Teilnehmerfelds mit seinen Athleten sorgen soll. Brooks ist eine der führenden Laufschuhmarken.

Doch ist es wirklich sicher, dass am 12. Oktober 2025 der Münchner Marathon unter neuer Regie und auf einer veränderten Strecke mit den neuen Abschnitten Isarhochufer, Werksviertel und Sendlinger Tor gelaufen werden kann? Gernot Weigl, der mit seiner München Marathon GmbH 25 Jahre lang der Organisator und Rennleiter war, hat erwirkt, dass es am 16. April um 11.30 Uhr zu einer öffentlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht München kommen wird. „Davor wird es keine Entscheidung geben können, ob der Marathon stattfindet“, sagt er. Es ist ein Eilverfahren, in dem es um darum gehen wird, ob sich das Kreisverwaltungsreferat an die eigenen Ausschreibebedingungen gehalten hat.

Das KVR veranstaltete ein beispielloses Durcheinander. Erst gab es für die Jahre 2025 und 26 der Munich Athletics GmbH (verbunden mit der LG Stadtwerke) die Zusage, bekam aber kalte Füße, als die Läufer-Community sich gegen das Konzept mit zwei Halbmarathonrunden positionierte. Es kam zu weiteren Anhörungen der drei Bewerber – und im Februar zum überraschenden Zuschlag für die frisch gegründete gemeinnützige Laufstatt, die mitteilt, man vertraue der „Entscheidungskompetenz der Landeshauptstadt München“. Weigl fühlte sich zweimal übergangen.
GÜNTER KLEIN

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