Prozessfinale beim Sommermärchen

von Redaktion

WM-Verfahren vor Abschluss

Der ehemalige DFB-Präsident Theo Zwanziger im Beisein seines Anwalts. © Dedert/dpaUlmer/Imago

Blatter, Beckenbauer und Ex-Koordinator Radmann (v.li.). © Imago

Frankfurt/Main – Fällt der letzte Vorhang im endlosen Justiz-Drama um die Sommermärchen-Affäre? Geht es nach der zweiten Wirtschaftskammer des Landgerichts Frankfurt, ja. Sollten der wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung angeklagte Ex-DFB-Boss Theo Zwanziger und die Staatsanwaltschaft Frankfurt als Kläger der vorgeschlagenen Einstellung des Verfahrens am Donnerstag zustimmen, wird die mehr als 10 000 Seiten umfassende Akte über finanzielle Unregelmäßigkeiten rund um die Fußball-WM 2006 in Deutschland endgültig geschlossen.

21 Zeugen – darunter Prominenz wie Uli Hoeneß oder Sepp Blatter – wurden in der Anfang März 2024 eröffneten Hauptverhandlung gehört, unzählige Dokumente zusammengetragen und erörtert. Daraus hat sich für die Vorsitzende Richterin Eva-Marie Distler ein Bild ergeben, das ihrer Ansicht nach nur zwei elementare Erkenntnisse zulässt: Zum einen wurde die WM 2006 nicht gekauft, zum anderen haben Zwanziger und die vormals mitangeklagten Ex-DFB-Funktionäre Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt keine Steuern hinterzogen.

„Nach zehn Jahren ist es an der Zeit, die Strafakten zu schließen. Der Rechtsfrieden in dem seit 2015 anhängigen Verfahren kann schnell und effektiv nur noch durch eine endgültige Verfahrenseinstellung erreicht werden“, appellierte Distler. Sollte diese nicht erfolgen, „würde die weitere notwendige Tatsachenaufklärung einen Umfang an Personal, Zeit und Kosten erfordern, der gemessen an der zu erwartenden Strafe unverhältnismäßig wäre“, mahnte sie.

Auch wenn in dem Verfahren nicht alle Fragen restlos geklärt werden konnten, zeichnete das Gericht ein konkretes Bild der damaligen Vorgänge. Demnach flossen die zehn Millionen Schweizer Franken, die Franz Beckenbauer im Jahr 2002 vom französischen Unternehmer Robert Louis-Dreyfus erhielt, als Provision auf ein Firmenkonto des damaligen FIFA-Exekutivmitglieds Mohamed bin Hammam nach Katar. „Ein anderer Zweck als eine Schmiergeldzahlung ist auszuschließen“, erklärte Distler.

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