Soll noch einer sagen, die deutsche Bürokratie wäre nicht offen für Neues. Am 1. Mai tritt das neue Namensrecht in Kraft. Konkret gesagt, geht es um die Doppelbindestrich-Vermeidungsverordnung (DBVV) sowie um das Silbenhäufungs-Vermeidungsgesetz (SHVG). Dazu erreichen uns viele Fragen, die wir anhand fiktiver Verbindungen und Liaisonen rund um den FC Bayern beantworten möchten.
In Sachen Doppelnamen ist künftig praktisch alles erlaubt, also zum Beispiel Müller-Schüller, Schüller Müller, Kim-Kimmich, Ziege-Zobel, Zé Roberto Lewandowski oder sogar Neuschöpfungen wie Choupo-Moting.
Das freie Kombinieren von Namen bleibt dagegen untersagt. Daher sind kultige Kreationen wie Schoeneß, Luca Toni Kroos, Roque Sané Cruz oder Lena Oberdorfner auch weiterhin nicht möglich.
Selbst wer Kaiser und Katsche noch so gut findet, darf nicht Schwarzenbeckenbauer heißen.