„Einstellung erster Klasse“: Franz Reindl. © dpa
München – Der 27. Oktober 2023 stellte das Leben des Eishockey-Funktionärs Franz Reindl auf den Kopf. Bei ihm zuhause in Garmisch-Partenkirchen, in der Zentrale des Deutschen Eishockey-Bundes (DEB) in München und beim Sportrechtevermarkter Infront in der Schweiz kam es zu Hausdurchsuchungen durch das Kriminalfachdezernat 7 München. Der Vorwurf der Untreue stand im Raum gegen den ehemaligen Verbandspräsidenten Reindl. Eine erste Entwarnung hatte er im September 2024 erhalten, nun, während er als Delegierter der International Ice Hockey Federation (IIHF) bei der WM in Stockholm weilte, erfuhr er: Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München I gegen ihn wurde eingestellt. Für Reindl „eine Einstellung erster Klasse“, die bestätigt, „dass sich keiner der seit Dezember 2020 von unterschiedlichen Stellen in verschiedensten Varianten erhobenen Vorwürfe als richtig herausgestellt hat“.
Der frühere Nationalspieler Franz Reindl hatte seit 1991 in verschiedensten Funktionen (Scout, Trainer, Sportdirektor, Generalsekretär) für den DEB gearbeitet. 2014 wurde er Präsident – eine ehrenamtliche Tätigkeit. Ein Gehalt bezog Reindl, heute 70, bis zu seinem Renteneintritt aber als Geschäftsführer der DEB GmbH, die mit der Organisation der Weltmeisterschaften betraut war, die in Deutschland stattfanden; das war in Reindls Zeit beim DEB 1993, 2001, 2010 und 2017 der Fall. Obwohl nach 2017 eine weitere WM-Ausrichtung zunächst nicht angestrebt war, bestand die DEB GmbH fort. Eine verbandsinterne Opposition glaubte, einen Interessenskonflikt bei Reindl ausgemacht zu haben: Der DEB schloss nämlich einen neuen Vermarktungsvertrag mit der Infront AG ab, die zeitweise mit der DEB GmbH verbandelt war. Der Verdacht: Hatte Reindl den Partner Infront gegenüber anderen Interessenten bevorzugt?
Das bestätigte sich nach Auswertung von Dokumenten, Mails und WhatsApp-Nachrichten nicht. Die Vermarktungserlösbeteiligung von Infront lag für den Gesamtzeitraum 2014 bis 2023 bei 5,67 Prozent – was als moderat betrachtet wurde. Hinweise auf persönliche Zuwendungen von Infront-Seite an Reindl fanden sich nicht. Reindl resümiert: „Die Ermittlungen haben ergeben, dass ich weder als DEB e.V.-Präsident noch als DEB GmbH-Geschäftsführer jemals pflichtwidrig gehandelt habe.“ Beim DEB war er 2022, als er als Präsident aufhörte, entlastet worden.
GÜNTER KLEIN