Keine Diskriminierung

von Redaktion

Straßburg – Teilerfolg und bittere Niederlage für Caster Semenya: Die Leichtathletik-Olympiasiegerin hat in ihrem Fall vor dem Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) am Donnerstag im wichtigsten Punkt in letzter Instanz verloren. Semenya sei durch die Regeln der Sportgerichtsbarkeit in ihrem Kampf gegen die sogenannte Testosteronregel in der Leichtathletik nicht diskriminiert worden, urteilte die Große Kammer in Straßburg.

Gleichzeitig habe die Südafrikanerin in der Schweiz aber auch „kein faires Verfahren erhalten“, hieß es im Urteil. Semenya wurde deshalb ein Schadensersatz in Höhe von 80 000 Euro zugesprochen.

Semenya geht seit sieben Jahren dagegen vor, dass sie vom Leichtathletik-Weltverband World Athletics (WA) von bestimmten Rennen ausgeschlossen ist, weil sie sich weigert, medizinisch ihren Testosteronspiegel zu senken. Die 34-Jährige klagte vor dem EGMR nicht gegen World Athletics, sondern gegen die Schweiz, die von WA in dem Fall unterstützt wurde.

Semenya hatte vor dem in Lausanne sitzenden CAS und dem Schweizer Bundesgericht als nächster Instanz vergeblich dagegen geklagt, dass sie als intersexuelle Sportlerin ihren natürlich hohen Testosteronspiegel künstlich senken müsste, um an internationalen Rennen teilnehmen zu können. DPA

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