Im Streit zwischen der TSG 1899 Hoffenheim und Roger Wittmann sowie einem weiteren Spielerberater der Agentur Rogon hat das Landgericht Heidelberg das Stadion- und Hausverbot teilweise aufgehoben. Die TSG hatte den Beratern den Zugang zur Arena und die Nutzung der von Rogon gemieteten Loge untersagt. Die 3. Zivilkammer entschied nun, dass die Stadionverbote und die Einschränkungen bei der Loge unzulässig seien. Die von Hoffenheim angeführten angeblichen Beleidigungen durch Wittmann reichten dafür nicht aus, hieß es. Zudem lägen sie bereits Monate zurück. Dem Duo war darüber hinaus der Zutritt zum Trainingszentrum der TSG verwehrt worden. Dieses Verbot bleibt bestehen. „Wir respektieren die Entscheidungen“, erklärte der Vorsitzende der Geschäftsführung, Markus Schütz, ergänzte aber: „Unsere Werte sind nicht verhandelbar – dazu zählt vor allem ein respektvoller Umgang miteinander. Wer andere auf das Gröbste beleidigt oder eine Person nicht als Mensch, sondern als „Affe“ adressiert, überschreitet eine Grenze, die wir weder auf noch neben dem Platz dulden.“