Brodelnder Baumgart

von Redaktion

DFB ermittelt nach Mittelfinger-Skandal

Ein Trainer sieht Rot: Steffen Baumgart. © dpa

Frankfurt/Berlin – Unsportlicher Papierkugel-Schuss, Rote Karte, Mittelfinger-Geste und jetzt die erwarteten Ermittlungen des DFB-Kontrollausschusses – und doch wollte Steffen Baumgart die Rolle des reuigen Sünders in einer ersten Reaktion nicht in Erwägung ziehen.

Der Trainer des 1. FC Union Berlin hat nach seinem Emotionsausbruch von Frankfurt und einer drohenden längeren Sperre an sich selbst offenbar geringe Erwartungen der Fußball-Resozialisierung. Schiedsrichter Sven Jablonski habe mit dem Platzverweis alles richtig gemacht, versicherte der Trainer immerhin in einer Art Schuldeingeständnis.

Aber: „Wer jetzt eine Entschuldigung erwartet oder dass ich sage, beim nächsten Mal mache ich es besser – da bin ich zu emotional, um eine hundertprozentige Sicherheit zu geben“, sagte Baumgart nach seiner Übersprungshandlung beim wilden 4:3-Sieg der Eisernen bei Eintracht Frankfurt.

Eine schnelle Läuterung oder künftige Mäßigung des 53-Jährigen ist also nicht zu erwarten. Baumgart funktioniert nur mit 100 Prozent Leidenschaft. Auch auf der Tribüne im Stadion An der Alten Försterei, auf der er am Sonntag (19.30 Uhr/DAZN) beim Spiel gegen seinen Ex-Club HSV sitzen muss, wird er vermutlich wieder brüllen, gestikulieren und aus der Distanz alles reinwerfen – nur sinnbildlich, versteht sich.

So hatte er es auch schon im März gemacht, als er nach vier Gelben Karten das Spiel gegen Bayern (1:1) von weit oben ansehen musste. Auch damals kassierte er die Verwarnung bei einem Überraschungssieg bei der Eintracht (2:1). „Irgendwie ist Frankfurt kein gutes Pflaster, was Sperren angeht“, stellte Baumgart fest.

Ob auf die nach der Roten Karte wegen eines Papierkugel-Tritts auf den Rasen zwangsläufige Sperre im Hamburg-Spiel noch eine weitere Auszeit folgt, hängt von der DFB-Justiz ab. Der Kontrollausschuss hat wegen Baumgarts Mittelfinger-Geste, die von Referee Jablonski nicht bemerkt wurde, aber auf TV-Bildern zu erkennen ist, zunächst eine schriftliche Stellungnahme angefordert.DPA

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