TSV 1860

Kommt Yahya Ismaik ins Spiel?

von Redaktion

Mueller-Prozess geht in die Verlängerung – Gericht prüft Zeugenrolle

Muss er in den Zeugenstand? Ismaik-Bruder Yahya. © IMAGO

München – Nach nur acht Minuten war alles vorbei – und ein Urteil gab es wieder nicht. Stattdessen setzte das Landgericht München I im Prozess zwischen dem TSV 1860 und Ex-Geschäftsführer Oliver Mueller einen weiteren Hinweisbeschluss an. Richter Harald König begründete das ungewöhnliche Vorgehen mit fehlenden Informationen: „Es geht um wesentliche Punkte, zu denen die Beklagte noch vortragen muss.“

Worum es jetzt konkret geht: Im Kern dreht sich der Streit um eine zentrale juristische Frage: Hat 1860 die fristlose Kündigung rechtzeitig ausgesprochen? König erklärte: „Eine außerordentliche Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen, nachdem man von den Kündigungsgründen erfahren hat.“ Genau hier sieht das Gericht noch Klärungsbedarf. Die Löwen müssen nun im Detail darlegen, wann sie von den einzelnen Vorwürfen gegen Mueller erfahren haben. Denn davon hängt ab, ob die Kündigung überhaupt wirksam ist.

Streitpunkt Darlehen: Ein zentraler Vorwurf betrifft die Aufnahme eines Darlehens. Doch auch hier fehlen dem Gericht entscheidende Informationen. „Die Beklagte muss im Einzelnen darlegen, wann sie von dieser Darlehensziehung Kenntnis erlangt hat“, so König. Brisant: Laut Mueller soll die Vereinsführung bereits vorher informiert gewesen sein. Auch dazu sollen beide Seiten erneut Stellung nehmen.

Weitere Vorwürfe auf dem Prüfstand: Neben dem Darlehen geht es um mehrere Vertragsabschlüsse – etwa mit IT-Dienstleistern oder im Zusammenhang mit der Präsentation „Der neue Biss des Löwen“. Hier gilt ebenfalls die Zwei-Wochen-Frist. Bedeutet: Für ältere Vorgänge muss 1860 erklären, warum sie angeblich erst später davon erfahren haben.

Zweifel an zentralem Kündigungsgrund: Besonders deutlich wurde König bei einem weiteren Punkt: der Erhöhung des Budgets. Mueller soll die Planung von 4,5 auf 4,9 Millionen Euro angehoben haben. Doch ob das überhaupt ein Kündigungsgrund ist, stellt das Gericht offen infrage. „Wir haben unsere Auffassung zusammengefasst und die Frage gestellt, ob das wirklich ein Kündigungsgrund ist“, sagte König.

Druck von Investor-Seite? Ein weiterer Aspekt: die sogenannte „Druckkündigung“. Dabei geht es um den Vorwurf, die Geldgeber hätten mit Konsequenzen gedroht, falls Mueller im Amt bleibt. König machte klar, dass auch das belegt werden muss: „Es müsste dargelegt werden, dass tatsächlich das gesamte Investment gefährdet gewesen wäre.“ Und weiter: „Da habe ich erhebliche Zweifel.“ Im Raum steht sogar eine mögliche Zeugenaussage aus dem Umfeld von Investor Hasan Ismaik – von Bruder Yahya. Richter König: „Der soll ja damit gedroht, es gibt keine Darlehen mehr, wenn der Mueller nicht rausgeschmissen wird..“

Wie viel darf ein Geschäftsführer allein entscheiden? Grundsätzlich stärkte das Gericht die Position Muellers: „Ein Geschäftsführer hat einen großen Handlungsspielraum“, betonte König. Nicht jede Entscheidung müsse abgesegnet werden – sondern nur solche von grundsätzlicher Bedeutung. Eine mögliche Ausnahme: die Stadionfrage. „Das könnte ein Grundlagengeschäft sein“, so der Richter.

Wie es jetzt weitergeht: Die Parteien haben nun vier Wochen Zeit, um die offenen Punkte nachzuliefern. Erst danach wird ein neuer Termin angesetzt. Vor dem Sommer, so König, dürfte kein Urteil ergehen. Oder, wie es im Gerichtssaal sinngemäß hieß: Der Prozess geht in die Verlängerung.

Lakonischer Schlusskommentar von Allesfahrer Roman Wöll, einem von drei interessierten Zuschauern am Donnerstag (neben der Presse): „Bei uns klappt nicht mal eine Verhandlung…“ULI KELLNER

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