Schiedsrichter João Pinheiro zeigt Breel Embolo nach VAR-Überprüfung die Rote Karte. © Zurga/dpa
Sündenbock Sané? Gala-Coach widerspricht
München – Trainer Okan Buruk von Rekordmeister Galatasaray hat Leroy Sané gegen die seiner Meinung nach ungerechte Kritik am Nationalspieler in Deutschland in Schutz genommen. „Leroy ist einer der letzten, den man als Sündenbock auswählen kann“, sagte Buruk bei Sky über das neuerliche deutsche WM-Desaster und betonte: „Er hat in jedem Spiel versucht, alles zu geben und sehr viel dafür getan.“ Es sei „leider aber fast schon zur Mode geworden“, Sané zu kritisieren. In seiner ersten Saison am Bosporus hatte er in 43 Pflichtspielen sieben Tore erzielt und neun vorbereitet.HASSENSTEIN/AFP
Kimmich: Klopps neuer Quarterback?
München – Lothar Matthäus sieht Kapitän Joshua Kimmich beim DFB-Neuaufbau unter dem neuen Bundestrainer Jürgen Klopp in der Rolle des „Quarterbacks“. „Wenn Klopp weiterhin auf ihn baut, bin ich überzeugt davon, dass er ihn nicht als rechten Verteidiger sieht. Du brauchst einen Kimmich in der Zentrale“, schrieb der Rekordnationalspieler in einer Sky-Kolumne. Kimmich könne führen, das habe er beim FC Bayern über Jahre gezeigt. Diese Führung habe ihm während der WM im DFB-Team gefehlt, weil auf Kimmich im Zentrum verzichtet worden sei.
Embolo-Platzverweis: Regel falsch angewendet
München – Der Videoassistent hätte vor der Gelb-Roten Karte für den Schweizer Nationalspieler Breel Embolo im WM-Viertelfinale gegen Argentinien aus Sicht der internationalen Regelhüter nicht eingreifen dürfen. Das Schiri-Team berief sich auf eine Regelklausel, in der es um Verwechslungen von Spielern geht. Das hätte es in diesem Fall aus Sicht des International Football Association Board (Ifab) nicht tun sollen. „Eine Gelbe Karte (Verwarnung), bei der es sich nicht um eine zweite Gelbe Karte handelt, kann nur überprüft werden, um den Spieler zu identifizieren, der das geahndete Vergehen begangen hat; das Vergehen selbst kann nicht überprüft oder geändert werden“, stellte das Ifab nun klar. Aber: Die Art und Weise, wie die Klausel in diesem Fall angewendet worden war, sei aber „positiv aufgenommen“ worden.