Zweitwohnungssteuer in Rosenheim
Stadt führt neue Abgabe ab 2027 ein
Rosenheim – Die Stadt erhebt die Steuer ab dem 1. Januar 2027. Sie beträgt 20 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete – unabhängig davon, ob sich die Hauptwohnung in Rosenheim oder anderswo befindet.
Bei gemieteten Wohnungen zählt die tatsächlich gezahlte Nettokaltmiete. Für Eigentumswohnungen wird d