Zweitwohnungssteuer in Rosenheim

Stadt führt neue Abgabe ab 2027 ein

Valentin Schöffel

Rosenheim – Die Stadt erhebt die Steuer ab dem 1. Januar 2027. Sie beträgt 20 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete – unabhängig davon, ob sich die Hauptwohnung in Rosenheim oder anderswo befindet.

Bei gemieteten Wohnungen zählt die tatsächlich gezahlte Nettokaltmiete. Für Eigentumswohnungen wird d

Mittwoch, 7. Oktober 2026

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