Pflöcke einschlagen

von Redaktion

Rundfunkbeitrag beschäftigt die Gerichte weiterhin

Der Rundfunkbeitrag ist seit seiner Einführung 2013 für viele Bürger ein Ärgernis. Die einheitliche Gebühr wird pro Wohnung erhoben, egal welche. Ab Mittwoch prüft das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit des Beitrags. Den Klägern zufolge handelt es sich bei dem Rundfunkbeitrag nicht um eine Gebühr, sondern um eine Steuer, die die Länder mangels Kompetenz nicht erheben dürften. Zudem sei der Beitrag verfassungswidrig, weil er unabhängig von der Existenz von Empfangsgeräten in einem Zuhause erhoben werde.

Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an sich ist nicht umstritten – laut Karlsruhe (Urteil 1994). Das Bundesverwaltungsgericht hat zu verschieden Klagepunkten eindeutige Urteile gefällt und die Anknüpfung des Rundfunkbeitrags an die Wohnung gebilligt. Gleichwohl dürfte das Bundesverfassungsgericht die Klagen nicht einfach abschmettern. Die Verfassungshüter haben für die mündliche Verhandlung zwei Tage angesetzt. Für Beobachter ein Zeichen dafür, dass sie an das Thema inhaltlich „ran wollen“ und weitere Pflöcke zu ihrer Rundfunk-Rechtsprechung einschlagen werden.

Es werden nicht die letzten sein: Beim Europäischen Gerichtshof ist eine Anfrage des Landgerichts Tübingen anhängig. Die Luxemburger Richter sollen entscheiden, ob es sich bei der Gebühr womöglich um eine Subvention für ARD und ZDF handelt. Die müsste die EU-Kommission genehmigen.  afp

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