„Die Möglichkeit der Rundfunknutzung“

Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die Rechtmäßigkeit des Beitrags, verlangt aber Nachbesserungen für Zweitwohnungsbesitzer
Menschen mit zwei oder mehr Wohnungen werden künftig beim Rundfunkbeitrag nur einmal zur Kasse gebeten. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch entschieden, das Beitragsmodell ansonsten aber für verfassungsgemäß erklärt. Mit dem Urteil gaben