Das Medienhaus Axel Springer („Bild“) muss Jörg Kachelmann erneut Schmerzensgeld zahlen. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies eine Beschwerde des Unternehmens zurück. Es hatte beanstandet, dass gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln aus dem Jahr 2016 keine Revision zugelassen worden war. Damit wird die OLG-Entscheidung rechtskräftig. Springer muss dem 60-Jährigen demnach eine Entschädigung von 170 000 Euro zahlen. Einschließlich Schadenersatz und Zinsen seit 2010 belaufe sich der Betrag auf rund 236 000 Euro, sagte Kachelmanns Anwalt Ralf Höcker.
Springer teilte auf Anfrage mit, man nehme die Entscheidung mit Bedauern zur Kenntnis. „Soweit unsere Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen wurde, halten wir die Entscheidung für falsch und der Bedeutung der grundrechtlich geschützten Berichterstattungsfreiheit nicht angemessen. Deshalb prüfen wir die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde.“ Diese hätte nach Angaben eines OLG-Sprechers aber keine aufschiebende Wirkung. In dem BGH-Beschluss vom 23. Juli 2018 ging es um Veröffentlichungen in der Online-Ausgabe der „Bild“-Zeitung.
Kachelmann war 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. In der Berichterstattung über seinen Prozess hatte die „Bild“-Zeitung nach Ansicht der Kölner Richter in ihrer gedruckten Ausgabe sowie online Kachelmanns Persönlichkeitsrechte wiederholt schwer verletzt. Bezogen auf die Printausgabe hatte der BGH die Nichtzulassungsbeschwerde von Springer bereits im Frühjahr zurückgewiesen. In dem Verfahren hatte das OLG die Entschädigung auf 215 000 Euro festgesetzt. Nach Angaben von Höcker liegt die Schmerzensgeldsumme einschließlich Zinsen für beide Verfahren zusammengenommen bei mehr als 530 000 Euro.
Höcker sagte, sein Mandant sei nicht nur Opfer einer Falschbeschuldigung, sondern auch einer fürchterlichen Kampagne der „Bild“-Zeitung geworden. Die Geldsumme könne den erlittenen Schaden nicht ausgleichen. „Dennoch freuen wir uns über diesen Erfolg.“